Auflösen des Nachlasses und Grabpflege

20. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
pucko
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auflösen des Nachlasses und Grabpflege

Vor einem Jahr verstarb unsere Mutter als längst-Lebende.
Erben sind mein Bruder und ich. Es gibt ein Testament, wonach mein Bruder zu 40% und ich zu 60% erben sollen. Zum Punkt „Grabpflege" steht nichts darin.
Im Bestattungsschein meines Vaters ist er als die Person eingetragen, die für die Grabpflege zuständig ist. Er hat auch nach dem Tod unserer Mutter nichts gegenteiliges gesagt.
Seit dem Tag, als wir die Abschrift des Testaments bekamen, legte er mir nur Steine in den Weg.
Als ich, nach dem die Kosten für Beisetzung und Grabgestaltung bezahlt waren, den Nachlass auflösen wollte, stieß ich bei ihm auf heftigen Widerstand.
Zuvor sollte ich ihm die Kosten für 30 Jahre Grabpflege bezahlen. Pro Jahr 200 € im Voraus.
Wenn ich nicht damit einverstanden wäre, wolle er das Testament anfechten und vor Gericht gehen. Soviel ich weiß kann man dies nur innerhalb von 6 Wochen.
Ich bin aber nur gewillt, ihm die Hälfte der Kosten der Bepflanzung gegen Vorlage der jeweiligen Rechnung zu zahlen.
Reden kann man nicht mit ihm, weil er gleich aufbraust. Also verkehren wir nur per E-Mail.
Wie soll ich mich verhalten und was kann ich tun
pucko


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8009 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Im Bestattungsschein meines Vaters ist er als die Person eingetragen, die für die Grabpflege zuständig ist. Er hat auch nach dem Tod unserer Mutter nichts gegenteiliges gesagt.#
Es spielt keine Rolle, was im "Bestattungsschein" steht. Wenn ihr die Erben seid, hat ihr auch die Bestattungskosten zu übernehmen.

#Als ich, nach dem die Kosten für Beisetzung und Grabgestaltung bezahlt waren, den Nachlass auflösen wollte, stieß ich bei ihm auf heftigen Widerstand.#
Weshalb? Wenn dein Bruder und du Erben seid, hat dein Vater kein Mitspracherecht, da er "enterbt" wurde und kein Erbe ist.

#Zuvor sollte ich ihm die Kosten für 30 Jahre Grabpflege bezahlen.#
Dies zählt nicht zu Nachlassverbindlichkeiten.

#Wenn ich nicht damit einverstanden wäre, wolle er das Testament anfechten und vor Gericht gehen.#
Aus welchem Grund will er denn das Testament "anfechten"?
Hier gibt es sehr enge Grenzen.

#Soviel ich weiß kann man dies nur innerhalb von 6 Wochen.#
Das ist falch.



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#2
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

Die Frage ist doch hier---wie geht man vor bei zukünftigen Grabplegekosten!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Kann es sein, das dein Bruder einfach nur sauer ist, weil er nur 40 Prozent geerbt hat? Scheinbar empfindet er das als ungerecht.

Schlage ihm doch vor, das du 100 Euro pro Jahr für 30 Jahre im Voraus zahlst, und er sich dafür schriftlich verpflichtet, das Grab zu pflegen.
Sollte er höhere Kosten haben, würdest du davon gegen Nachweis die Hälfte erstatten.


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#4
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Teilt doch die nachgewiesenen Kosten entsprechend der Erbquote auf.
60 % Du, 40 % er.

Und wenn er aufbrausend wird, bleib ruhig. Immer.
Man muss sich nicht auf jeden Steit einlassen.

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"Lukas 7,23"

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