Auflösen einer Erbengemeinschaft

22. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
juris123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)
Auflösen einer Erbengemeinschaft

Wenn 3 von 4 Erben die Auflösung der EG wollen, keinerlei Ansprüche an die Gemeinschaft mehr haben, ein 4ter Erbe aber die Auflösung verschleppen will, gibt es da eine Lösung? Kann der Testamentsvollstrecker die Auflösung dann erklären?

Dank und Gruß
juris

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8245 Beiträge, 4559x hilfreich)

Was ist denn mit Auflösung der Erbengemeinschaft gemeint? Wem gegenüber soll denn die Auflösung erklärt werden?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
juris123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

Die EG auflösen z.B. gegenüber dem Finanzamt, bei dem die EG ihr Einkommen (Mieteinnahmen) erklärt hat.
Auflösen der EG aber auch, damit nicht ein Erbe nach Jahr und Tag Ansprüche gegen die EG erheben kann.

Gruß juris

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 604x hilfreich)

Eine Auflösung per Mehrheitsbeschluss ist nicht möglich.
Gehört Grundbesitzt zum Erbe, muss ein Notar den Erbauseinandersetzungsvertrag beurkunden, damit die Erbengemeinschaft aus dem Grundbuch verschwindet.

Sind die Ansprüche des 4. Erben denn berechtigt?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
juris123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Erbauseinandersetzung per Notar hat stattgefunden, im Grundbuch steht bereits jeder Erbe mit seinem Erbteil.
Abweichend von den 3 übrigen Erben erhebt der 4te Erbe Anspruch auf Erstattung seiner bereits gezahlten Grundbuchgebühr. Aufgrund einer eigenwilligen Testamentsauslegung meint er, das Nachlasskonto solle mit dieser Gebühr belastet werden. Dass damit die Erben, die das Nachlasskonto nicht belastet haben, zur Zahlung von Erbschaftssteuer (für das Geldvermächtnis in Höhe der Grundbuchgebühr) herangezogen würden, ignoriert er.

Das kann der 4te Erbe doch nur per Klage durchsetzen, oder?

Gruß juris123

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1984 Beiträge, 1542x hilfreich)

Wem gehört denn das Nachlasskonto?
Wieso habt ihr Sorge wegen der Erbschaftssteuer, wenn die Grundbuchgebühr aller Erben von diesem Konto bezahlt wird?

1x Hilfreiche Antwort

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