Mit dem Tod einer Mutter wurde ihr Bauplatz an ihren Mann und ihre Kinder vererbt (Erbengemeinschaft). Auf dem Bauplatz wurde zwischenzeitlich vom Vater ein Wohnhaus errichtet. Die Erbengemeinschaft möchte nun ein Kind mittels Anwalt aus der Erbengemeinschaft drängen. Diesem soll lediglich der Anteil am Bauplatz ausbezahlt werden. Das Kind ist seit vielen Jahren dort nicht mehr wohnhaft. Kann man Abschätzen welche Folgen ein Nichtverkauf haben könnte? Was würdet Ihr raten?
-- Editiert Tomas Schumacher am 22.09.2014 22:02
-- Editiert Tomas Schumacher am 22.09.2014 22:03
-- Editiert Tomas Schumacher am 22.09.2014 22:04
Auflösung der Erbengemeinschaft - Kann man Abschätzen welche Folgen ein Nichtverkauf haben könnte?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Guten Abend,
wird die Erbengemeinschaft insgesamt nicht einvernehmlich aufgelöst, hat jeder Anteilseigner - unabhängig von seinem Anteil - das Recht, die Auflösung der Erbengemeinschaft zu betreiben. Schlicht die Zwangsversteigerung zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft zu betreiben.
Wurde das Grundstück durch ein Haus "veredelt" spielt das wegen der Möglichkeit der Zwangsversteigerung keine Rolle.
Es könnte ein böser Rattenschwanz an Auseinandersetzung folgen.
Vieleicht wäre es taktisch klüger, Rechtsanwälte erst mal außen vor zu lassen, und ein gutes Angebot zu unterbreiten.
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Okay, nehmen wir den Fall an, dass es zur Zwangsversteigerung zwecks Auflösung der Erbengemeinschaft kommt. Dann müsste allerdings Haus und Bauplatz zusammen versteigert werden? Eine Trennung ist nicht möglich?
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quote:
Dann müsste allerdings Haus und Bauplatz zusammen versteigert werden? Eine Trennung ist nicht möglich?
Eine Trennung ist nicht möglich. Das heißt aber nicht, dass derjenige, der die Zwangsversteigerung betreibt auch den anteiligen Erlös für das Haus erhält.
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hallo Tomas Schuhmacher.
Die einfachste Lösung wäre, den Grundstückswert (unbebaut) festzustellen durch Nachfrage beim der Geschäftstelle des örtlichen Gutachterausschuß oder durch einen Sachverständigen für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Wenn der Wert dann fest steht, könnte man den Miterben anteilig auszahlen.
Grüße
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