Meine Schwester und ich haben ein Grundstück überlassen bekommen und ein Haus zur Hälfte. Unsere Eltern leben dort noch mit Nießbrauch. Das Grundstück sollten wir mit einem Doppelhaus zur Vermietung bebauen, aber nach anfänglicher Motivation und vieler Mühen die Baugenehmigung zu bekommen, fehlt mir die Kraft weiterzumachen. Meine Schwester möchte aber gerne bauen und schlägt vor Haus (in dem die Eltern ja noch leben) und Grundstück aufzuteilen. Habt ihr damit Erfahrung, schließlich weiß ich nicht, was in den nächsten Jahren passiert. Mit meinen Eltern , Wertsteigerung/minderung etc. Hat jemand Erfahrungen mit derlei Aufteilungen oder kann Tipps geben? Vielen Dank und Grüße
Aufteilung Erbe Häuser
5. Juli 2024
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Frage vom 5. Juli 2024 | 21:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufteilung Erbe Häuser
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 6. Juli 2024 | 12:03
Von
Status: Richter (8419 Beiträge, 4606x hilfreich)
ZitatMeine Schwester und ich haben ein Grundstück überlassen bekommen und ein Haus zur Hälfte. :
Das Haus ist Teil des Grundstücks. Man kann nicht das Grundstück vollständig überlassen bekommen und das Haus nur zur Hälffte. Das geht nicht.
Man hat das Grundstück mit dem Haus der Eltern erhalten und nun soll auf demselben Grundstück eine Doppelhaushälfte gebaut werden?
#2
Antwort vom 7. Juli 2024 | 18:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das hab ich vielleicht falsch ausgedrückt. Das zu bebauende Grundstück wurde uns ganz überlassen und das andere Grundstück, mit Elternhaus, schon zur Hälfte teilüberlassen. Es handelt sich also um 2 Grundstücke.
Vielen Dank
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#3
Antwort vom 9. Juli 2024 | 15:38
Von
Status: Richter (8428 Beiträge, 3789x hilfreich)
In dem Fall geht man am besten zum Fachmann (Notar oder Rechtsanwalt) trägt seine gemeinsamen Wünsche und Vorstellung vor und der wird dann beraten, was davon wie umsetzbar ist.
#4
Antwort vom 10. Juli 2024 | 09:41
Von
Status: Gelehrter (11813 Beiträge, 4400x hilfreich)
ZitatIn dem Fall geht man am besten zum Fachmann (Notar :oder Rechtsanwalt)
Man sollte sich dann auf den Notar beschränken und den Anwalt bleiben lassen, denn der Notar wird sowieso benötigt, wenn das Vorhaben umgesetzt werden soll.
Spart Kosten.
Weiterer Vorteil der Notare, sie sind unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteiligten, es sollte also nicht das Gefühl aufkommen, dass eine Partei übervorteilt wird, der Notar wird auf solche Punkte hinweisen, sofern sie vereinbart werden sollen.
-- Editiert von User am 10. Juli 2024 09:44
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