Aufteilung Nachlass > Notarielle Beurkundung?

12. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Konfus-sius
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)
Aufteilung Nachlass > Notarielle Beurkundung?

Hallo Forum,

folgendes Beispiel: A, B und C erben gemeinsam ein Aktiendepot im Wert von 10.000 €. A hat kein Interesse an Aktien und die drei einigen sich, daß A von B und C mit einem Betrag in Höhe von 2.000 € ausgezahlt wird.

Müssen solche Vereinbarungen notariell beurkundet werden?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7788 Beiträge, 4435x hilfreich)

Nein.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 600x hilfreich)

Es macht aber Sinn, das A, B und C eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen, in der diese Aufteilung beschrieben und von allen unterschrieben wird (3-fache Ausfertigung, für jeden eine mit Originalunterschriften).

Dann können sich B und C sicher sein, das A später keine weiteren Forderungen stellen kann, falls sich der Aktionwert erhöhen sollte!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Konfus-sius
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Cruncc1 und gaga92,

ich sehe auch beide Hinweise so. Ich konnte mir nicht vorstellen, daß es eine gesetzliche Verpflichtung gibt für eine notarielle Beurkundung dieser Einigung. Der Hinweis kam allerdings von einem Juristen!?

Eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften ist sicherlich zur Absicherung untereinander sinvoll.

Gruß
Konfus-sius

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