Hallo Forum,
folgendes Beispiel: A, B und C erben gemeinsam ein Aktiendepot im Wert von 10.000 €. A hat kein Interesse an Aktien und die drei einigen sich, daß A von B und C mit einem Betrag in Höhe von 2.000 € ausgezahlt wird.
Müssen solche Vereinbarungen notariell beurkundet werden?
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Aufteilung Nachlass > Notarielle Beurkundung?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Nein.
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Es macht aber Sinn, das A, B und C eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen, in der diese Aufteilung beschrieben und von allen unterschrieben wird (3-fache Ausfertigung, für jeden eine mit Originalunterschriften).
Dann können sich B und C sicher sein, das A später keine weiteren Forderungen stellen kann, falls sich der Aktionwert erhöhen sollte!
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Hallo Cruncc1 und gaga92,
ich sehe auch beide Hinweise so. Ich konnte mir nicht vorstellen, daß es eine gesetzliche Verpflichtung gibt für eine notarielle Beurkundung dieser Einigung. Der Hinweis kam allerdings von einem Juristen!?
Eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften ist sicherlich zur Absicherung untereinander sinvoll.
Gruß
Konfus-sius
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