Aufteilung Schulden / Lebensversicherung

14. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
eloxu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufteilung Schulden / Lebensversicherung

Liebe 123recht-Gemeinde,

ich suche hier Rat für eine gute Freundin, deren Vater kürzlich verstorben ist – natürlich was das Erbe anbelangt. Gerne schildere ich den mir bekannten Sachverhalt, damit ihr einen Überblick habt.

Der Vater meiner Freundin starb vor zwei Monaten und hat aufgrund seines Alters (er dürfte so ca. 45 gewesen sein) noch nicht ans Schreiben eines Testamentes gedacht. Er hinterlässt seine Frau und seine drei Kinder, Schulden fürs Haus von 300.000 Euro und durch den Todesfall fällig gewordene Lebensversicherungen in Höhe von ca. 450.000 Euro. Alle vier haben das Erbe angenommen und nach der Schilderung der Freundin ist die Aufteilung des Erbes wie folgt:

50% - die hinterbliebene Ehefrau
je 16,67% - die drei Kinder des Verstorbenen

Die Mutter der drei Kinder rückt an diese keinerlei Informationen raus, sodass die Kinder (alle volljährig) nicht wissen woran sie sind.

Wenn ich jetzt richtig liege müsste sich doch das Erbe wie folgt aufteilen:

Ehefrau: 150.000 Euro Schulden vom Haus
Je Kind: 50.000 Euro Schulden vom Haus

Ehefrau: 225.000 Euro aus der Lebensversicherung
Je Kind: 75.000 Euro aus der Lebensversicherung

D.h. Nach dem Abbezahlen der Schulden müsste der Ehefrau ein Betrag von 75.000 Euro, den Kindern jeweils 25.000 Euro bleiben. Sehe ich das richtig – oder lieg ich hier komplett falsch, was die Berechnung anbelangt?

Da ich den Verdacht habe, dass die Mutter ihre Kinder über's „Ohr hauen" möchte, würde ich gerne wissen ob und wie die rechtliche Lage hier ist.

Danke schon mal für eure Bemühungen :)

Gruß,
eloxu

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zunächst wäre zu klären, ob bei der LV ein Bezugsberechtigter benannt wurde, wenn ja gehört diese nicht zum Nachlass.

Der Reinnachlass errechnet sich Aktiva minus Passiva, dann wird aufteilt.

Im übrigen haften die Erben gesamtschuldnerisch für die Schulden, d.h. jeder haftet für die gesamten Schulden.

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