Aufteilung

14. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Seenixe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufteilung

Hallo,

Habe vor ca. 3 Jahren meiner Tochter die 2Zi. Dachwohnung mit großer Bühne in meinem Haus notariell übergeben. In der Zwischenzeit hat sie die Bühne soweit ausgebaut, daß sie eine 4Zi Wohnung hat. ( ca. 50 000E reingesteckt)
Beim Notar wurde eine lebenslange Leibrente von 350Euro vereinbart u. daß sie mir, wenn nötig ab u. zu hilft bis zur Pflegestufe 1. Tut sie aber nie.
Wir wollen jetzt das Haus verkaufen. Wie ist es mit der materiellen Aufteilung. Der Wert wurde damals über den Daumen so auf 80 000 angegeben. Wie ist es mit der Leibrente?
Meine Tochter meint, sie bekäme jetzt 1/3 vom Haus komplett zuzüglich was sie an Leibrente gezahlt hat. Diese wäre ihrer Meinung nach auch dann erloschen. Aber es kann ja nicht sein, daß ich 1/3 meines Hauses einfach so verschenke. Es sind noch 3 Geschister da.

Danke



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-- Editiert am 14.02.2011 17:29

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

- Um Streit wegen des der Tochter gehörenden Anteils von Anfang an zu vermeiden, würde ich den Wert des Hauses von einem neutralen Gutachter bestimmen lassen. Dabei sollte er auch den Wert der Wohnung einzeln betrachten. Denn selbst wenn 50.000 Euro reingesteckt wurden, bedeutet dies ja nicht automatisch eine Wertsteigerung um 50.000 Euro.
Wenn beide Werte bekannt sind, kann man den Verkaufserlös in genau diesem Verhältnis aufteilen...

- Die gezahlte Leibrente kann man meiner Ansicht nach nicht zurückfordern, ohne gleichzeitig die Gegenleistung (also den Anteil an Haus) wieder zurückzugeben! Im Gegenteil, wenn die Tochter ihren Anteil am Haus verkauft, erlischt dadurch ja nicht die Verpflichtung zur Zahlung der Leibrente: anstelle der Wohnung hat sie dann ja den Verkaufserlös!
Frage: ist hierzu etwas im Notarvertrag geregelt?



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