Aufteilung der Beerdigungskosten

27. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
rominchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufteilung der Beerdigungskosten

Guten Abend,

mein Patenonkel, ohne noch lebende Verwandte ist verstorben.

Er hat ein Testament in Kopie hinterlassen, dass Original ist beim Nachlassgericht hinterlegt.

Indem steht, dass das Haus inkl. Inventar an meine Person und meinen 13 Jahre alten Sohn zu jeweils 50Prozent vererbt wird.

Das vorhandene Geldvermögen (5000 EUR) wird durch uns beide, plus meinen Vater zu jeweils 33,33 Prozent vererbt.

Mein Vater steht als Begünstigter in der Lebensversicherung von 15.000 EUR

Die vorhandenen Kunstgemälde, Porzellan- Figuren sowie das 10 jährige Auto gehen alleine an seinen Nachbarn. Wert der Kunst- / Figuren Sammlung ist mir unbekannt.

Die Beerdigung wurde von meinem Vater in Abstimmung mit meinem Sohn und mir so veranlasst, wie es im Testament gewünscht war (Feuerbestattung, anonym). Nun möchte der Nachbar sich nicht an den Kosten beteiligen, da er kein Bargeld, sondern „nur" Gegenstände geerbt hätte.

Ich sehe es so, dass die Kosten durch 4 geteilt werden müssen, obwohl mein Sohn ja noch minderjährig ist, muss er ja auch bezahlen.

Wie kann ich gegenüber dem Nachbarn argumentieren, oder läuft es wirklich nur durch uns 3?

Er möchte im übrigen nicht auf seinen Erbanteil verzichten.

Danke für jeden Rat.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Letztlich sind die Beerdigungskosten aus dem Guthaben des Erben zu zahlen. Erben sind hier wohl der Vater, der Fragesteller sowie dessen Sohn. Das Erbe reduziert sich also entsprechend. So, jetzt haben wir noch ein Vermächtnis, welches aus der Zuweisung von Gegenständen besteht. Da kommt es nicht auf den Wert der Gegenstände an, sondern auf die Gegenstände per se. Deshalb sehe ich da keine Möglichkeit, etwas wie auch immer zu verrechnen. Etwas anderes könnte sich natürlich ergeben, wenn der Vermächtnisnehmer Geld bekommen hätte, etwa mit nachfolgendem Text im Testament "und mein Nachbar bekommt 10% meines Barvermögens."

wirdwerden

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von rominchen):
Mein Vater steht als Begünstigter in der Lebensversicherung von 15.000 EUR

Die LV gehört dann nicht zum Nachlass.
Zitat:
Die vorhandenen Kunstgemälde, Porzellan- Figuren sowie das 10 jährige Auto gehen alleine an seinen Nachbarn. Wert der Kunst- / Figuren Sammlung ist mir unbekannt.

Ein Vermächtnisnehmer ist kein Erbe und muss sich nicht an Bestattungskosten beteiligen.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Ein Vermächtnisnehmer ist kein Erbe und muss sich nicht an Bestattungskosten beteiligen.


Das ist richtig und daher stellt sich zunächst einmal die Frage, wer denn Erbe ist und wer Vermächtnisnehmer.

Sagt das Testament etwas dazu aus.

Dass der Vater als Erbe gilt würde ich erst einmal anzweifeln, da er lediglich 1.666€ bekommen soll.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32221 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Letztlich sind die Beerdigungskosten aus dem Guthaben des Erben zu zahlen.
Oder, wie ganz üblich, von den Angehörigen. Der Nachbar ist kein solcher.
-----------------------------------
Zitat (von rominchen):
Die vorhandenen Kunstgemälde, Porzellan- Figuren sowie das 10 jährige Auto gehen alleine an seinen Nachbarn.
Damit ist der Nachbar wohl kein Erbe.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Oder, wie ganz üblich, von den Angehörigen.

Es ist durchaus nicht üblich, dass die Bestattungskosten die Angehörigen zahlen müssen.

Zahlen müssen die Erben.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html

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