Guten Abend,
mein Patenonkel, ohne noch lebende Verwandte ist verstorben.
Er hat ein Testament in Kopie hinterlassen, dass Original ist beim Nachlassgericht hinterlegt.
Indem steht, dass das Haus inkl. Inventar an meine Person und meinen 13 Jahre alten Sohn zu jeweils 50Prozent vererbt wird.
Das vorhandene Geldvermögen (5000 EUR) wird durch uns beide, plus meinen Vater zu jeweils 33,33 Prozent vererbt.
Mein Vater steht als Begünstigter in der Lebensversicherung von 15.000 EUR
Die vorhandenen Kunstgemälde, Porzellan- Figuren sowie das 10 jährige Auto gehen alleine an seinen Nachbarn. Wert der Kunst- / Figuren Sammlung ist mir unbekannt.
Die Beerdigung wurde von meinem Vater in Abstimmung mit meinem Sohn und mir so veranlasst, wie es im Testament gewünscht war (Feuerbestattung, anonym). Nun möchte der Nachbar sich nicht an den Kosten beteiligen, da er kein Bargeld, sondern „nur" Gegenstände geerbt hätte.
Ich sehe es so, dass die Kosten durch 4 geteilt werden müssen, obwohl mein Sohn ja noch minderjährig ist, muss er ja auch bezahlen.
Wie kann ich gegenüber dem Nachbarn argumentieren, oder läuft es wirklich nur durch uns 3?
Er möchte im übrigen nicht auf seinen Erbanteil verzichten.
Danke für jeden Rat.
Aufteilung der Beerdigungskosten
27. August 2022
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Frage vom 27. August 2022 | 18:15
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufteilung der Beerdigungskosten
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. August 2022 | 20:03
Von
Status: Unbeschreiblich (38465 Beiträge, 14009x hilfreich)
Letztlich sind die Beerdigungskosten aus dem Guthaben des Erben zu zahlen. Erben sind hier wohl der Vater, der Fragesteller sowie dessen Sohn. Das Erbe reduziert sich also entsprechend. So, jetzt haben wir noch ein Vermächtnis, welches aus der Zuweisung von Gegenständen besteht. Da kommt es nicht auf den Wert der Gegenstände an, sondern auf die Gegenstände per se. Deshalb sehe ich da keine Möglichkeit, etwas wie auch immer zu verrechnen. Etwas anderes könnte sich natürlich ergeben, wenn der Vermächtnisnehmer Geld bekommen hätte, etwa mit nachfolgendem Text im Testament "und mein Nachbar bekommt 10% meines Barvermögens."
wirdwerden
#2
Antwort vom 27. August 2022 | 20:30
Von
Status: Richter (8044 Beiträge, 4510x hilfreich)
ZitatMein Vater steht als Begünstigter in der Lebensversicherung von 15.000 EUR :
Die LV gehört dann nicht zum Nachlass.
Zitat:Die vorhandenen Kunstgemälde, Porzellan- Figuren sowie das 10 jährige Auto gehen alleine an seinen Nachbarn. Wert der Kunst- / Figuren Sammlung ist mir unbekannt.
Ein Vermächtnisnehmer ist kein Erbe und muss sich nicht an Bestattungskosten beteiligen.
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#3
Antwort vom 28. August 2022 | 12:48
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
ZitatEin Vermächtnisnehmer ist kein Erbe und muss sich nicht an Bestattungskosten beteiligen. :
Das ist richtig und daher stellt sich zunächst einmal die Frage, wer denn Erbe ist und wer Vermächtnisnehmer.
Sagt das Testament etwas dazu aus.
Dass der Vater als Erbe gilt würde ich erst einmal anzweifeln, da er lediglich 1.666€ bekommen soll.
#4
Antwort vom 28. August 2022 | 13:28
Von
Status: Unbeschreiblich (32221 Beiträge, 5662x hilfreich)
Oder, wie ganz üblich, von den Angehörigen. Der Nachbar ist kein solcher.ZitatLetztlich sind die Beerdigungskosten aus dem Guthaben des Erben zu zahlen. :
-----------------------------------
Damit ist der Nachbar wohl kein Erbe.ZitatDie vorhandenen Kunstgemälde, Porzellan- Figuren sowie das 10 jährige Auto gehen alleine an seinen Nachbarn. :
#5
Antwort vom 28. August 2022 | 17:58
Von
Status: Richter (8044 Beiträge, 4510x hilfreich)
ZitatOder, wie ganz üblich, von den Angehörigen. :
Es ist durchaus nicht üblich, dass die Bestattungskosten die Angehörigen zahlen müssen.
Zahlen müssen die Erben.
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