Meine Schwester hat vor 15 Jahren von unseren Eltern ein Haus überschrieben bekommen, das eine Mietwohnung beinhaltet (also Mieteinnahmen). Das Haus ist schuldenfrei.
Ich selbst habe vor 6 Jahren auch ein Haus von unseren Eltern erhalten, das den selben Marktwert hat wie das erste Haus, aber ohne Mieteinkünfte und mit einer Schuld von 130.000 E, die ich seit Jahren abbezahle. Im Vertrag steht, dass ich auf Forderungen gegenüber meiner Schwester verzichten soll.
Nun finde ich allerdings die Erbverteilung ungerecht, möchte aber meinen noch lebenden Eltern auch keinen Skandal machen. Wie soll ich vorgehen?
-----------------
""
Aufteilung des Erbes zwischen 2 Geschwistern
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Da Deine Eltern noch leben, hast Du erstmal gar nix geerbt.
Einen Anspruch auf Gleichbehandlung hast Du nicht, Deine Eltern können mit ihren Häusern machen was sie wollen - auch beide Deiner Schwester schenken.
Wenn Du den Vertrag schon unterzeichnet hast, hast Du Dich bei der Schenkung ja mit der Regelung einverstanden erklärt. Nachverhandeln macht man nicht - also freu Dich an Deinem geschenkten Haus und gönn der Schwester ihres.
-----------------
""
Freu dich an dem Haus.
Ein Kind, das schon zu meinem Lebzeiten anfängt, über sein Erbe streiten zu wollen, würde ich in meinem Testament nicht mehr bedenken.
Man kann das nicht einklagen, dass beide Kinder gleich behandelt werden.
Aber es könnte sein, je nach Vertrag, wenn Deine Eltern vor Ablauf von 10 Jahren sterben, dass dann aufgerechnet wird, was das Haus zum Zeitpunkt der Schenkung wert war, davon abgezogen werden dann die Belastungen, die drauf waren und Du gezahlt hast. Und dann könnte es sein, dass Du sogar Deiner Schwester noch was auszahlen musst für Dein geschenktes Haus.
Ist das gerecht? Nicht unbedingt. Aber man kann Eltern nicht zwingen, allen Kindern immer alles gleich zu schenken. Ich an Deiner Stelle würde mich bedeckt halten, sonst wirst Du noch ganz gestrichen aus dem Testament.
Aber Geschenke zu Lebzeiten schon als Erbe zu bezeichnen. Menschlich finde ich das fragwürdig.
Nur mal so am Rande: falls Deine Eltern das gewollt hätten, hätten sie auch beide Häuser verkaufen können und sich davon ein schönes Leben in der Karibik machen können. Besitz der Eltern ist doch nicht das Erbe der Kinder!
LG
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Da muss ich mich entschuldigen: ich kannte den Unterschied zwischen Erbe und Schenkung nicht! Sorry, das sollte nicht "menschlich fragwürdig" klingen. Danke für Eure Meinung, sie ist mir sehr wichtig !
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
22 Antworten
-
3 Antworten