Aufteilung unter Geschwistern

2. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Matze75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufteilung unter Geschwistern

Guten morgen,

habe schon die Forumssuche bemüht aber so recht nichts passendes gefunden. Ich habe Fragen bezgl. der Aufteilung des Erbes unter drei Geschwistern.

Kurz die Lage. Es gibt drei Geschwister. Grob gesagt hat der Vater ein Testament geschrieben in dem er dem einen Teil seine Firma überschreibt, die anderen beiden Teile erben zusammen das Wohnhaus der Vaters und ein Mietshaus.

Nun meine Fragen:

Wenn zwei Teile zusammen das Wohnhaus des Vaters erben, hat der dritte Teil auch Anspruch auf Teilung der sich im Haus befindlichen Wertsachen (z.b Bargeld, Münzen etc.) oder geht alles rein rechtlich an die im Testament erwähnten zwei Teile ?

Die zweite Frage bezieht sich auf ein Mietkonto welches zu dem geebrten Mietshaus der beiden Teile gehört. Hat hier der dritte Teil Anspruch auf Auszahlung eines Drittels ?

Meine Fragen sind erstmal recht ungenau vormuliert, aber vielleicht gibt es ja schon eindeutige Antworten.

Vielen Dank und Gruß
Matze75

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2899x hilfreich)

Vielleicht sollten die drei Kinder sich erst einmal fragen, was der Wunsch des Vaters war - der wollte ja scheinbar, dass eine Firma nicht "zerschlagen" wird.
Als Ausgleich sollten die anderen beiden Kinder das Wohn- und das Mietshaus erhalten (wenn er nichts über den Inhalt gesagt hat, gehört der natürlich nicht zu diesem "Vermächtnis"-teil).
Jetzt sind ja die Werte gegeneinander abzuwägen.
Und die Frage ist doch, was der Firmenerbe gerne aus dem Haus hätte (das Mietshaus wäre hier ja eher nicht relevant, denn da sind eher keine persönlichen Gegenstände.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Matze75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sika,

danke für die Antwort. Es geht mir im einzelnen hier nicht um persönliche Andenken oder Gegenstände. Der Firmenerbe erhebt Anspruch auf hohe Wertgegenstände wie Münzen, Schmuck oder auch Bargeld. Beim Mietshaus erhebt der Firmenerbe Anspruch auf Geld vom Mietkonto. Und das alles obwohl im Testament nichts über eine Aufteilung der Wertgegenstände oder Geld unter den beiden Parteien geschrieben ist.

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das dies so in Ordnung ist. Denn wie es sich in dem Fall verhält erhebt der Firmenerbe Anspruch auf Werte die er eigentlich nicht geerbt hat. Wenn ich ein Haus erbe, gehört mir doch dann wohl alles incl. Inhalt ?!?

Oder sehe ich das alles ganz falsch ?

Danke und Gruß
Matze75



-- Editiert von Matze75 am 02.07.2008 10:50:10

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