Hallo,
Folgender Sachverhalt:
Die Eltern haben im Jahre 1961 ein Testament beim Amtsgericht hinterlegt.
Darin wurde der damals einzige Sohn (nenne ihn mal Anton) beim Ableben der Eltern als Alleinerbe eingesetzt.
Im Jahr 1962 wurde der 2. Sohn (Bernd) geboren.
Im Jahre 1985 ist der Vater verstorben. Im Jahr 2003 ist die Mutter verstorben.
Den Söhnen war das Vorhandenseins eines Testamentes bisher nicht bekannt.
Aus unerfindlichen Gründen hat auch keine Testamentseröffnung stattgefunden, bzw. es hat bisher auch vom Amtsgericht keine Informationen/Mitteilung gegeben.
Jetzt 2006 wurde bei Beantragung eines Erbscheins beim Amtsgericht bekannt, dass dieses Testament von 1961 vorhanden ist (Alleinerbe Sohn Anton). Es wurde KEIN weiteres Testament von den Eltern erstellt.
Wie müsste die Aufteilung des Erbes (Erbschein) auf beide Söhne aussehen.
Danke vorab an die Experten für eine Antwort.
Gruß
Gandolf
-- Editiert von Gandolf99 am 16.02.2006 16:34:48
Aufteilung von Erbe?
16. Februar 2006
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Frage vom 16. Februar 2006 | 16:31
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufteilung von Erbe?
#1
Antwort vom 17. Februar 2006 | 10:51
Von
Status: Unparteiischer (9567 Beiträge, 2366x hilfreich)
Sohn Anton ist Alleinerbe. Das bedeutet, daß Sohn Bernd Anspruch auf den Pflichtteil hat. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Da er gesetzlich 50 % erben würde, so beträgt der Pflichtteil nun 25 %.
Das heißt, Anton muß dem Bernd 25 % des Erbes geben.
Ich habe aber irgendwo und irgendwann mal gehört, daß die nach einem erstellten Testament nachträgliche Geburt eines Kindes ein Grund für eine Anfechtung des Testaments sein kann, wenn man nachweisen kann, daß die Eltern beide Söhne gleich behandeln wollten... Aber hier bin ich mir überhaupt nicht sicher. Vielleicht kann ja noch jemand was dazu sagen....
gruß Justice
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"justice"
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