Mein Onkel ist kurzfristig verstorben - ohne Testament. Die Erbengemeinschaft sind 7 Erben verteilt in Deutschland. Es gibt eine Immobilie, Schulden, Rechnungen, etc. - eine ganze Menge Arbeit. Nun bat man
mich das ganze zu organisieren. D.h. die gesamte Regelung des Nachlasses - und das ist eine Menge. Meine Frage lautet: gibt es die Möglichkeit den entstehenden Aufwand meinerseits irgendwie abzurechnen? Das werden einige Tage? Gibt es eine Regelung dazu? ein Gesetz? Danke!
Aufwandsentschädigung bei Erbfall, Erbengemeinschaft
9. September 2019
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Frage vom 9. September 2019 | 09:46
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufwandsentschädigung bei Erbfall, Erbengemeinschaft
#1
Antwort vom 9. September 2019 | 10:49
Von
Status: Unbeschreiblich (49910 Beiträge, 17498x hilfreich)
Ein Gesetz gibt es dazu nicht. Es spricht aber nichts dagegen, eine entsprechende Vereinbarung mit den Miterben zu treffen.
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