Aufwandsentschädigung bei Erbfall, Erbengemeinschaft

9. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
reinerslicht
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufwandsentschädigung bei Erbfall, Erbengemeinschaft

Mein Onkel ist kurzfristig verstorben - ohne Testament. Die Erbengemeinschaft sind 7 Erben verteilt in Deutschland. Es gibt eine Immobilie, Schulden, Rechnungen, etc. - eine ganze Menge Arbeit. Nun bat man
mich das ganze zu organisieren. D.h. die gesamte Regelung des Nachlasses - und das ist eine Menge. Meine Frage lautet: gibt es die Möglichkeit den entstehenden Aufwand meinerseits irgendwie abzurechnen? Das werden einige Tage? Gibt es eine Regelung dazu? ein Gesetz? Danke!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49910 Beiträge, 17498x hilfreich)

Ein Gesetz gibt es dazu nicht. Es spricht aber nichts dagegen, eine entsprechende Vereinbarung mit den Miterben zu treffen.

0x Hilfreiche Antwort

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