Auschlagung Erbe Minderjähriger

25. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 250x hilfreich)
Auschlagung Erbe Minderjähriger

Es müssen beide sorgeberechtigten Elternteile ausschlage

Müssen alle, die das Erbe ausschlagen, tatsächlich gleichzeitig ausschlagen?

Wenn ein Erbe nicht ausschlägt, ist es richtig, dass das Jobcenter dann für einen ALG-Empfänger den Anteil der Kosten der Beerdigung nicht übernimmt?


-- Editiert von Besserweiß am 25.12.2021 08:44

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Es müssen beide sorgeberechtigten Elternteile ausschlage

Müssen alle, die das Erbe ausschlagen, tatsächlich gleichzeitig ausschlagen?

Nein, es ist allerding günstiger, wenn man in einer Urkunde ausschlägt. Dann fällt die Gebühr nur 1 x mal an (ca. EUR 30,--).
Zitat:
Wenn ein Erbe nicht ausschlägt, ist es richtig, dass das Jobcenter dann für einen ALG-Empfänger den Anteil der Kosten der Beerdigung nicht übernimmt?

Man ist ALG-Empfänger und weiß, dass eine Erbschaft angefallen ist (die überschuldet ist) und meint, man müsste nicht ausschlagen, da das Jobcenter dann die Kosten zahlt?

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#2
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 250x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Man ist ALG-Empfänger und weiß, dass eine Erbschaft angefallen ist (die überschuldet ist) und meint, man müsste nicht ausschlagen, da das Jobcenter dann die Kosten zahlt?


Es gibt unter den Erben 2 ALG 2 Empfänger.

Einer von beiden "will" das überschuldete Erbe nicht ausschlagen.
Dieser Erbe ist psychotisch, kann nicht wirklich etwas für seine "Meinung".
Dem zweiten ALG2 Aufstocker wurde mitgeteilt, dass das Amt keinen Cent für seinen Anteil bezahlt, wenn einer der Erben das Erbe nicht ausschlägt.

Der dritte Abkömmling ist sehr begeistert davon, die komplette Beerdigung alleine zahlen zu müssen, obwohl er selbst auch nicht viel verdient.

Er würde halt auch lieber sein Auto reparieren, um weiter arbeiten gehen zu können.

Deshalb fragt dieser sich schon, inwieweit das Amt da evtl. für die anderen miteinspringt oder nicht.

Die Aussage der Sachbearbeiterin war, wenn ein Erbe nicht aus schlägt, gibt es für den anderen auch keinen Zuschuss.

Die Frage ist, ob das so stimmt.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32284 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Wenn ein Erbe nicht ausschlägt, ist es richtig, dass das Jobcenter dann für einen ALG-Empfänger den Anteil der Kosten der Beerdigung nicht übernimmt?
Das ist wohl eher eine Frage des Sozialrechts...
Ein überschuldetes Erbe kann auch der ALG-2-Bezieher ausschlagen.

Zitat (von Besserweiß):
Die Aussage der Sachbearbeiterin war, wenn ein Erbe nicht aus schlägt, gibt es für den anderen auch keinen Zuschuss.
DAS würde ich gern schriftlich haben von einer Mitarbeiterin der zuständigen Behörde.

Ein psychotischer Mensch als ALG-2-Bezieher hat evtl. einen Betreuer, der das für ihn mit dem JC klärt?
Wer von allen Beteiligten ist denn minderjährig?

-- Editiert von Anami am 25.12.2021 14:32

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 250x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ein psychotischer Mensch als ALG-2-Bezieher hat evtl. einen Betreuer, der das für ihn mit dem JC klärt?
Wer von allen Beteiligten ist denn minderjährig?


lol
Das mit den Minderjährigen hatte sich erledigt,,während der Post abgeschickt wurde.

Nein, der psychotische Mensch hat leider keinen Betreuer.
Er wird das Erbe nicht ausschlagen und ALG2 Empfänger 2 wurde vom Sachbearbeiter mitgeteilt, dass sie dann auch keine anteilmässige Beteiligung an den Bestattungskisten erhält.

Teilte sie zumindest so dem 3. Abkömmling so mit.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Er wird das Erbe nicht ausschlagen und ALG2 Empfänger 2 wurde vom Sachbearbeiter mitgeteilt, dass sie dann auch keine anteilmässige Beteiligung an den Bestattungskisten erhält.


Nach meiner Auffassung ist die Antwort des Sachbearbeiters falsch. Das ist jedoch keine Frage des Erbrechtes, sondern eine Frage des Sozialrechtes und daher sollte die Frage im entsprechenden Forum gestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32284 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Er wird das Erbe nicht ausschlagen
Man könnte ihm einfach und deutlich erklären, dass er dann alle Schulden erbt. Nichts anderes ist mehr da. Nicht mal Geld für ne Bestattung.

Sagen kann ein SB eines JC viel. Er sollte es zumindest schreiben. Dann liest sich das vermutlich anders.

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
guest-12307.11.2023 17:45:27
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 11x hilfreich)

Wer hat denn die Beerdigung überhaupt in Auftrag gegeben?

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