Ausgeschlagenes Vermächtnis - an Erben oder an andere Vermächtnisnehmer?

8. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
go613012-27
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausgeschlagenes Vermächtnis - an Erben oder an andere Vermächtnisnehmer?

Hallo, angenommen es gibt ein Testament. In diesem wird A als Erbe eingesetzt und B, C, D und E erhalten ein Vermächtnis. Irgendwas (sei es Münzsammlung, Briefmarkensammlung, Grundstücke) vom Erblasser soll zu gleichen Teilen an B, C, D und E vermacht werden.

B und C schlagen das Vermächtnis aus und fordern ihren Pflichtteil gegenüber dem Erben ein (also B und C sind pflichtteilsberechtigt). Der Erbe zahlt B und C also aus. Was passiert mit den Anteilen am Vermächtnis von B und C? Tritt der Erbe an deren Stelle und erhält also 2 x 1/4 der Münzsammlung etc. oder wird das Vermächtnis dann eben zwischen den restlichen zwei Vermächtnisnehmern D und E aufgeteilt, die dann jeweils 1/2 am Vermächtnis bekämen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Ein Vermächtnis kommt in Wegfall, wenn es nicht geltend gemacht wird.

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#2
 Von 
go613012-27
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Ein Vermächtnis kommt in Wegfall, wenn es nicht geltend gemacht wird.


Ja gut, das macht Sinn. Aber es wurde vom Erblasser halt nicht gesagt, dass jeder von B, C, D und E 1/4 bekommen soll, sondern dass Vermögen X zu gleichen Teilen aufgeteilt werden soll.

Wenn B und C ihr Vermächtnis nicht annehmen, teilt sich Vermögen X dann zwischen D und E auf, oder bekommen die trotzdem jeder nur 1/4 und der Rest geht an den Erben?

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