Ausgleich Grundstück - Welcher Wert?

24. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
matti72
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausgleich Grundstück - Welcher Wert?

Hallo zusammen,

habe eine Frage in einer recht kniffligen Erbangelegenheit. Bevor wir uns an einen Fachanwalt wenden, wollte ich hier mal nachfragen, ob uns jemand helfen kann.

Versuche den Sachverhalt kurz und knapp zu beschreiben.

Meine Oma ist gestorben und hat meinen Vater und seine beiden Geschwister als Erbe eingesetzt. Im Rahmen der Verteilung soll mein Vater ein Grundstück ausgleichen, dass er vor 35 Jahren geschenkt bekommt hat. Der Ausgleich an sich ist okay, aber mit welchem Wert?

Das Grundstück war damals unerschlosses Bauland.
Mein Vater hat mit viel Aufwand eine Bebauung durchbekommen. Das Grundstück hatte damals einen Wert von ca. 40.000 DM (unerschlossen).

Seine Geschwister wollen aber nun, dass er den heutigen Wert des Grundstücks in Höhe von ca. 120.000 € ausgleichen soll.

Welchen Wert kann man ansetzen?

- Den Wert bei Übergabe (Schenkung)
- Den heutigen Wert
- Den damaligen Wert - hochgerechnet mit den jeweiligen Inflationsraten der Jahre bis heute.


Würde mich über eine Antwort freuen, da ich im Internet keinen vergleichbaren Fall finden konnte.


Viele Grüße und vielen Dank im Voraus
Matthias




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Nach 35 Jahren muss man nichts mehr ausgleichen .... und schon gar nicht den Wert heute ....
Ich glaube eine schnekung geht nur 10 Jahre zurück.

Gruss


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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1997 Beiträge, 1547x hilfreich)

Wenn die Schenkung (und damit die Umschreibung im Grundbuch) vor 35 Jahren war, dann ist dein Vater nicht mehr zum Ausgleich verpflichtet.

Wenn er aber seinen Geschwistern gegenüber trotzdem einen Ausgleich zahlen will, dann sollte man den damaligen Wert nehmen, auf den heutigen Tag 'hochzinsen'. Für den Zins kann man die Sparbuchzinsen der letzten 35 Jahre, und natürlich darf man den Zinseszins nicht vergessen.
Begründung für die Berechnungsweise: hätte er damals das Grundstück verkauft und das Geld auf einem Sparbuch angelegt, dann hätte das Sparbuch heute diesen Wert.

Wenn dein Vater den heutigen Wert ansetzen möchte, dann sollte er nicht vergessen, die im Laufe der Zeit von ihm gezahlten Kosten für dieses Grundstück abzuziehen: Grundsteuer, Entwässerung, Strassenreinigung usw. Welche Beträge mußten im Zusammenhang mit der Bebaubarkeit gezahlt werden? Die sollte man auch nicht vergessen!
Diese Kosten müssen natürlich auf 'hochgezinst' werden, d.h. wenn er vor 20 Jahren 1000 DM bezahlt hat, macht das heute bei 2% Verzinsung 1.486 DM.


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-- Editiert am 24.02.2011 23:08

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Wieso sollte er einen Ausgleich bezahlen wenn er keinen Ausgleich zahlen muss.

Und dann noch 120.000 € ich würde die beiden mal Fragen was sie geraucht haben ? Das kann man bestimmt gut verkaufen ,-)

Nichts bezahlen.
keinen Ausgleich machen.
und die kompletten 33 % einstreichen.
Fertig.

Alles andere ist unvernünftig und schmälert am Ende dein Erbe.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49311 Beiträge, 17345x hilfreich)

Wenn die Ausgleichung testamentarisch angeordnet wurde und im Rahmen der Schenkung vereinbart wurde, dann ist sie natürlich auch jetzt noch durchzuführen.

Basis für so eine Ausgleichung ist nach gesetzlichen Regelungen der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung ohne Verzinsung.

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