Ausgleich einer Schenkung

22. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
rivasol
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausgleich einer Schenkung

Hallo zusammen,
meine Mutter hat meinem Bruder vor zwei Jahren eine sehr großen Geldbetrag geschenkt, mit der Begründung, sie wüsste damit nichts anzufangen und wir so einen Betrag nicht richtig anlegen. Nun ist sie gestorben. Haben wir einen
Ausgleichsanspruch? Es existiert ein Testament, dort ist kein Ausgleich erwähnt sondern Vermögensaufteilung zu gleichen Teilen.
Gruß, rivasol

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Ein erbrechtlicher Ausgleich findet nur statt, wenn es sich um eine sog. Ausstattung handelte.

Hierneben bzw. stattdessen könnte aber auch ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem Bruder bestehen, wenn die Mutter so viel an ihn verschenkt hat, dass der dem anderen Bruder hinterlassene Erbteil nicht ausreichen würde, um dessen Pflichtteilsanspruch, zu berechnen aus dem hinterlassenen Erbe zzgl. der verschenkten Werte, zu decken.

Das sind dann die Fälle, wo ein Erblasser zu Lebzeiten alles von Wert verschenkt, anstelle eine erbrechtliche Aufteilung zu treffen, und den Erben nichts als ein paar wertlose Gebrauchsgegenstände ( den berühmten Nachttopf unterm Bett) hinterläßt. Dagegen kann man etwas tun.

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