Meines Wissens haben pflegende Angehörige das Recht, aus dem Erbe (so sie gemeinsam mit jemand anderem erben oder jemand anders erbt) einen finanziellen Ausgleich für die Pflegetätigkeit (Stundensatz) zu fordern. Wie sieht das eigentlich aus, wennn z. B. der zu Pflegende vor seinem Tod noch ins Pflegeheim ziehen muss und dadurch sein Vermögen verliert oder aus anderen Gründen keine Erbschaft mehr vorhanden ist? Guckt er dann in die Röhre, oder hat er trotzdem noch einen Anspruch gegenüber denjenigen, die (mit)erben gewesen wären, wenn ein Erbe vorhanden gewesen wäre?
Und wie sieht das aus, wenn zum Beispiel eines von zwei Kindern ein vorweggenommenes Erbteil bekommt (Geld oder Grundstück) und dann im Erbfall nichts mehr vorhanden ist, mit dem man das gegenüber dem zweiten Kind ausgleichen könnte?
Ausgleich für Pflege und vorweggenommenes Erbteil
22. November 2016
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Frage vom 22. November 2016 | 14:47
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Ausgleich für Pflege und vorweggenommenes Erbteil
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. November 2016 | 10:06
Von
Status: Richter (8428 Beiträge, 3781x hilfreich)
Zitat:Meines Wissens haben pflegende Angehörige das Recht, aus dem Erbe (so sie gemeinsam mit jemand anderem erben oder jemand anders erbt) einen finanziellen Ausgleich für die Pflegetätigkeit (Stundensatz) zu fordern.
Fordern kann man alles, aber einen grundsätzlichen rechtlichen Anspruch gibt es nicht. Das legt der Pflegebedürftige also besser zu Lebzeiten schriftlich fest.
Die letzte Frage kann ich nicht beantworten.
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