Hallo
kann mir jemand bei diesem Thema weiterhelfen?Wie verhält es sich wenn ein Kind schon mehr Geld zu lebzeiten des erblassers erhalten hat, als es der Wert des pflichteils wäre zum zeitpunkt des erbes?
wie wird da gerechnet?kann es sein das dieses kind dann keinen anspruch mehr auf den pflichteil hat?Oder doch?überall wo ich nachschau steht nur der satz das es eine augleichung unter geschwistern gibt, aber wie das in der realität aussieht konnte ich bisher nicht finden.
Fakt ist: halbes haus vorhanden, 3 kinder, mutter, der vater will eines der kinder als alleinerben einsetzen, oben genanntes gern ausschließen, da ja geld eigentlich schon bekommen, das dritte kind besitzt bereits die andere hälfte an dem haus.
für eure antworten bin ich sehr dankbar.
karo
-- Editiert von nicolino am 24.05.2004 00:21:52
Ausgleichung unter Geschwistern???
24. Mai 2004
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Frage vom 24. Mai 2004 | 00:15
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausgleichung unter Geschwistern???
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 24. Mai 2004 | 09:22
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Der Pflichtteil kann auch in solchen Fällen nicht ausgeschlossen werden. Die Anrechnung einer Schenkung auf den Pflichtteil ist nur möglich, wenn das notariell vereinbart wurde. Das ist hier aber offensichtlich nicht geschehen.
Das gilt auch für das Kind, welches bereits eine Haushälfte erhalten hat.
Durch Testament kann der Vater das Erbe seiner Kinder auf den Pflichtteil beschränken. Er kann diesen aber nicht entziehen.
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