Hallo,
ein Ehepaar hat 2 Töchter, davon wird durch Erbvertrag eine Tochter zur Alleinerbin bestimmt und muss bei Eintritt des Erbfalls der anderen Tochter DM 50 000,- als Ausgleich zahlen.
Dies wären demnach Euro 25 000,-.
Vor kurzem ist der letzte Elternteil verstorben und somit der Erbfall eingetreten.
Da der Nachlass (Immobilie, Schmuck, Bankkonto usw.) ca' 200 000,- Euro beträgt, wäre diese Ausgleichzahlung von 25 000,- viel weniger als der Pflichtteil.
Wie soll sich die benachteiligte Tochter nun verhalten?
Vielen Dank für die Antworten
MfG
Ausgleichzahlung zu gering
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
viel weniger als der Pflichtteil. Tja - was steht denn im Vertrag? Hat sie da auf den PT verzichtet?
Nein, sie hat nicht auf den Pflichtteil verzichtet.
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Dann hat sie mindestens Anspruch auf den Pflichtteil. Es gilt § 2307.
Die benachteiligte Tochter kann daher entweder
a) das Vermächtnis ausschlagen und den Pflichtteil in voller Höhe fordern
b) das Vermächtnis annehmen und zusätzlich die Differenz zwischen Pflichtteil und Vermächtnis fordern.
In beiden Fällen kommt das Gleiche heraus.
Wenn dem so ist, dann möchte ich mich für die Antworten bedanken.
MfG
In beiden Fällen kommt das Gleiche heraus. Nämlich 50.000 Euro.
Zitat:ZitatVor kurzem ist der letzte Elternteil verstorben und somit der Erbfall eingetreten. :
Wann ist denn der erste Erbfall eingetreten?
Der erste Erbfall(Vater) ist im Jahr 2000 eingetreten.
Die benachteiligte Tochter hat keinen Pflichtteil eingefordert.
Und was bedeutet das jetzt für den Pflichtteil der Tochter?
In dem Erbvertrag hatten sich die Eheleute gegenseitug als Erben eingesetzt.
Wurde denn nach dem Tod des ersten Elternteil der Pflichtteil gefordert? Wenn nein, wann ist der erste Elternteil verstorben?
Nein, der Pflichtteil wurde nach dem Tode des ersten Elternteil nicht gefordert.
Er ist im Jahr 2000 verstorben.
Und jetzt?
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