Ausgleichzahlung zu gering

11. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
namsen123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausgleichzahlung zu gering

Hallo,

ein Ehepaar hat 2 Töchter, davon wird durch Erbvertrag eine Tochter zur Alleinerbin bestimmt und muss bei Eintritt des Erbfalls der anderen Tochter DM 50 000,- als Ausgleich zahlen.
Dies wären demnach Euro 25 000,-.
Vor kurzem ist der letzte Elternteil verstorben und somit der Erbfall eingetreten.
Da der Nachlass (Immobilie, Schmuck, Bankkonto usw.) ca' 200 000,- Euro beträgt, wäre diese Ausgleichzahlung von 25 000,- viel weniger als der Pflichtteil.
Wie soll sich die benachteiligte Tochter nun verhalten?

Vielen Dank für die Antworten

MfG

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

viel weniger als der Pflichtteil. Tja - was steht denn im Vertrag? Hat sie da auf den PT verzichtet?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
namsen123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, sie hat nicht auf den Pflichtteil verzichtet.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Dann hat sie mindestens Anspruch auf den Pflichtteil. Es gilt § 2307.

Die benachteiligte Tochter kann daher entweder
a) das Vermächtnis ausschlagen und den Pflichtteil in voller Höhe fordern
b) das Vermächtnis annehmen und zusätzlich die Differenz zwischen Pflichtteil und Vermächtnis fordern.

In beiden Fällen kommt das Gleiche heraus.

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#5
 Von 
namsen123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn dem so ist, dann möchte ich mich für die Antworten bedanken.

MfG

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

In beiden Fällen kommt das Gleiche heraus. Nämlich 50.000 Euro.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
namsen123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Zitat (von namsen123):
Vor kurzem ist der letzte Elternteil verstorben und somit der Erbfall eingetreten.


Wann ist denn der erste Erbfall eingetreten?

Der erste Erbfall(Vater) ist im Jahr 2000 eingetreten.
Die benachteiligte Tochter hat keinen Pflichtteil eingefordert.

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#10
 Von 
namsen123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was bedeutet das jetzt für den Pflichtteil der Tochter?
In dem Erbvertrag hatten sich die Eheleute gegenseitug als Erben eingesetzt.

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wurde denn nach dem Tod des ersten Elternteil der Pflichtteil gefordert? Wenn nein, wann ist der erste Elternteil verstorben?

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#13
 Von 
namsen123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, der Pflichtteil wurde nach dem Tode des ersten Elternteil nicht gefordert.
Er ist im Jahr 2000 verstorben.

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