Auskunft Bestatter

7. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Prynzipessa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunft Bestatter

Hallo zusammen. Ich würde gern wissen ob ich als Erbe berechtigt bin die Rechnung der Beerdigung beim Bestatter direkt einzusehen ? Telefonisch wurde ich abgewimmelt von wegen das bekommt nur der Auftraggeber. Meine Oma , deren Erbe ich aus einer Erbengemeinschaft bin, hat zu Lebzeiten Geld an ein treuhandkonto des Bestatters gezahlt damit alles abgedeckt ist. Demnach ist sie meiner Meinung nach ja der Auftraggeber. Ich würd gern die Abrechnung einsehen um zu sehen was mit dem Rest passiert ist, hab ich ein Recht drauf ? Die anderen Erben geben mir leider keinerlei Auskunft. Besten Dank

-- Editiert von User am 7. September 2023 18:51

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6427 Beiträge, 1376x hilfreich)

Zitat (von Prynzipessa):
Ich würd gern die Abrechnung einsehen um zu sehen was mit dem Rest passiert ist,


Die Rechnung vom Bestatter hilft dir aber nicht, um den Rest zu errechnen

Wieso fragst du nicht den Rest der erbengemeinschaft dazu

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 59x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wieso fragst du nicht den Rest der erbengemeinschaft dazu


Vielleicht deshalb:
Zitat (von Prynzipessa):
Die anderen Erben geben mir leider keinerlei Auskunft.

Signatur:

- car4000 -

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30465 Beiträge, 5441x hilfreich)

Zitat (von Prynzipessa):
Meine Oma , ... hat zu Lebzeiten Geld an ein treuhandkonto des Bestatters gezahlt damit alles abgedeckt ist.
Damit die Erben nicht belastet werden...
Der Bestatter wird vermutlich dieses Geld für die Bestattungskosten verwendet haben.
Ich wüsste jetzt nicht, warum und ob da überhaupt ein Rest vorhanden sein müsste.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16422 Beiträge, 5803x hilfreich)

Der Bestatter wird eine Beerdigung arrangiert haben welche mit dem eingezahlten Betrag abgedeckt ist. Da sollte nichts übrig sein.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37549 Beiträge, 13799x hilfreich)

Aber letztlich ist das doch ein Problem der Erbengemeinschaft. Der Bestatter hat seinen Job gemacht und das wars. Warum sollte er sich mit der Problematik der Erbengemeinschaft auseinander setzen?

wirdwerden

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#6
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(891 Beiträge, 218x hilfreich)

Ich staune... aus den Antworten scheint hervor zu gehen, dass der Bestatter nicht kontrolliert werden mus/soll/kann. Mal angenommen die Oma hat 10.000Euro Sterbegeldrücklsge, oder wie man das auch immer nennen mag, eingezahlt und die Bestattung kostete nur 8000. Und dies kann ein Erbe nicht überprüfen?

Signatur:

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#7
 Von 
bertram-der-bärtige
Status:
Lehrling
(1387 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Und dies kann ein Erbe nicht überprüfen?

Doch. Muss richtign Weg gehn.

Zitat (von Prynzipessa):
Die anderen Erben geben mir leider keinerlei Auskunft.

Dann verklagen.

Signatur:

Ich weiß, dass ich nicht alles weiß. Manchmal ist es schön, nicht alles zu wissen.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15840 Beiträge, 9085x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Und dies kann ein Erbe nicht überprüfen?

Naja: Wenn 10000€ in der Rücklage sind, wird die Bestattung so ausgeführt, dass sie 10000€ kostet. Die Rücklage ist ja dazu da gewesen, die Bestattung zu bezahlen (Zweckbindung). Ein Bestattungsunternehmen ist ja keine Sparkasse. Somit ist der Gedanke, dass ein auszuzahlender Betrag übrig sein könnte, eher fernliegend.

Aber das Geld wurde zu Lebzeiten von der Oma an den Bestatter gezahlt. Das Geld fällt somit nicht in die Erbmasse. Ich sehe keinen Anspruch der Erben auf Auskunft sondern nur einen vertraglichen Anspruch des Auftraggebers. Der Bestatter wird ja von irgendwem den Auftrag erhalten haben, die Bestattung durchzuführen. Falls es nicht gerade um eine kleines Dorf handelt, muss irgendwer ja dem Bestatter gesagt haben, dass die Oma verstorben ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116230 Beiträge, 39228x hilfreich)

Zitat (von Prynzipessa):
Ich würde gern wissen ob ich als Erbe berechtigt bin die Rechnung der Beerdigung beim Bestatter direkt einzusehen ?

Ich wüsste nicht, wo das herkommen soll.



Zitat (von Prynzipessa):
Meine Oma , deren Erbe ich aus einer Erbengemeinschaft bin, hat zu Lebzeiten Geld an ein treuhandkonto des Bestatters gezahlt damit alles abgedeckt ist.

Dann hat man als Erbe durchaus das Recht, Einsicht in dieses Konto zu nehmen und Rechenschaft über Entnahmen zu fordern.



Zitat (von Prynzipessa):
Die anderen Erben geben mir leider keinerlei Auskunft.

Mitwerben können durchaus zur Auskunft verpflichtet sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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