Wie kann man als Erbe erfahren, wie hoch die Erbschaft wirklich ist, wenn man einer aussergerichtlichen Einigung zugestimmt hat und nur Briefkontakt besteht?
Auskunft Erbschaft
1. September 2010
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Frage vom 1. September 2010 | 21:13
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 8x hilfreich)
Auskunft Erbschaft
#1
Antwort vom 3. September 2010 | 08:27
Von
Status: Schüler (238 Beiträge, 80x hilfreich)
aussergerichtlichen Einigung zugestimmt
Wer hat mit wem zugestimmt? Trotz Zustimmung/Vereinbarung, man kann immer ein Anwalt beauftragen/Klagen.
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#2
Antwort vom 3. September 2010 | 08:43
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 31x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 8. September 2010 | 13:38
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 8x hilfreich)
Und was darf der Anwalt bei wem erfragen? Oder woher bekommt er konkrete Auskünfte?
#4
Antwort vom 8. September 2010 | 13:47
Von
Status: Unbeschreiblich (42142 Beiträge, 14681x hilfreich)
Das hängt von der außergerichtlichen Einigung ab. Woher sollen wir das wissen? Wir kennen doch die außergerichtliche Einigung nicht!
wirdwerden
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#5
Antwort vom 9. September 2010 | 09:31
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 8x hilfreich)
Es gab das mündliche Angebot (am Telefon), sich ag zu einigen und dem haben wir mündlich zugestimmt. Es steht nix geschrieben.
Was wäre zu tun?
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#6
Antwort vom 9. September 2010 | 16:08
Von
Status: Unbeschreiblich (50022 Beiträge, 17525x hilfreich)
quote:
Was wäre zu tun?
Eine Nachlassaufstellung fordern.
Danach wird ein Vertrag darüber geschlossen, wer vom Nachlass was erhält, ein sog. Erbauseinandersetzungsvertrag. Sollte Immobilien zum Nachlass gehören, ist dafür ein notarieller Vertrag erforderlich.
Die Banken verlangen für eine Kontoverfügung typischerweise auch die Unterschriften aller Erben.
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-- Editiert am 09.09.2010 16:19
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