Auskunft an Miterben

31. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
UlrikePauline
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunft an Miterben

Hallo,
noch eine Frage, welche Auskunft muss ich an meine beiden Miterben/Schwestern geben?
- alle Kontoauszüge, Bausparer, usw.
- Wertgegenstände (gab es keine)
- Beerdigungskosten mit Rechnungen (Vorhanden)
- Wohnungsauflösung mit Rechnungen, (über die Auflösung gibt es keine Rechnung)
- Kondulenzkarten

Ich hatte ein korrektes Nachlassverzeichnis erstellt und verschickt.
Muss ich wirklich alle Rechnungen vorlegen?
Es fehlt nur die Wohnungsauflösung 1700€ komplette Entsorgung, und ich war eine Nacht in einer Pension da viel zu tun war 40€)

Ich habe die Unterlagen noch nicht weiter gegeben, da in der Forderung unbegründet reichlich Vorwürfe gegen mich sind, die Schwestern jedoch weder zur Beerdigung noch bei der Wohnungsauflösung helfen wollten, obwohl beide nicht arbeiten. Es geht ihnen nur um Kohle.
Danke und viele Grüße
Ulrike


Original:
Sehr geehrte Frau ...
hiermit fordere ich Dich nochmals auf , die von mir geforderten detailierten Unterlagen in Form einer Kopie zuzusenden! Wir haben einen Rechtsanspruch nach BGB, die Unterlagen einzusehen. Du bist vepflichtet die Unterlagen nach Gesetz offenzulegen! Frist 14 Tage Wahrheitsgetreue Angaben!

Vermögensauflistung - Kopie der Immobilienfonds, des Bausparers, ebenso der Kontoauszüge
Alle Wertgegestände wahrheitsgetreu , da ist nicht alles entsorgt worden. Du hast die Schränke schon durchgewühlt!
Beerdigungskosten alle Kopien hiervon Blumen, Beerdigung, Bestattung Rednerin etc.
Wohungsauflösung alle Kopien der Rechnungen
Kondolenzkarten (Kopien jeder einzelnen )mit Geldzuwendungen wahrheitsgetreu. Es war auch unsere Mutter, die dürfen wir auch lesen
Totenschein des Arztes
Abschiedsbrief
Es war auch unsere Mutter, du bist kein Einzelkind,auch wenn du unsere Mutter zu diesem Testaament manipuliert hast!

Testament oder Erbe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Welche Stellung haben die Geschwister denn? Sie sie Erben oder Pflichtteilsberechtigte?

Welchen Grund gibt es, den Geschwistern die Kopien der gewünschten Unterlagen zu verweigern?

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#2
 Von 
UlrikePauline
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Geschwister sind Erben.
Mich stört, dass sie überhaupt nicht helfen wollten, weder bei der Beerdigung noch bei der Wohnungsräumung, obwohl sie im Gegensatz zu mir Zeit hatten und gesund waren. Und jetzt gibt es an den Haaren herbeigezogene Vorwürfe, die einfach nicht richtig sind und sie wollen mich kontrollieren, ob es nicht doch noch irgendwo einen Euro gibt oder ob ich etwas eingesteckt habe.
Deshalb, welche Unterlagen muss ich ihnen geben. Hier in 123recht unter Ratgeber hatte ich gelesen, dass die Miterben keinen Anspruch auf die Unterlagen der Beerdigungskosten haben.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von UlrikePauline):
Ich hatte ein korrektes Nachlassverzeichnis erstellt und verschickt.
Muss ich wirklich alle Rechnungen vorlegen?

Ein korrektes Nachlassverzeichnis ist ein vollständiges Nachlassverzeichnis. Wenn im Zusammenhang mit der Auflösung der Wohnung etc. pp. Kosten entstanden sind, die gegen den Nachlass geltend gemacht werden können, haben alle Erben selbstverständlich einen Anspruch, für diese Kosten Belege zu sehen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von UlrikePauline):
Mich stört, dass sie überhaupt nicht helfen wollten, weder bei der Beerdigung noch bei der Wohnungsräumung, obwohl sie im Gegensatz zu mir Zeit hatten und gesund waren.

Dazu waren sie aber eben auch nicht verpflichtet. Verpflichtet waren sie als Erben und ggf. als Bestattungspflichtige dazu, bestimmte Dinge zu bezahlen.
Und dafür können sie selbstverständlich auch Belege verlangen, das müssen sie gar nicht begründen.

"Es war auch unsere Mutter, du bist kein Einzelkind,auch wenn du unsere Mutter zu diesem Testaament manipuliert hast!"

Ganz offensichtlich gibt es hier schon länger Streit zwischen den Geschwistern. Und anscheinend gibt es ein Testament, das zugunsten eines Kindes ausfällt. (Sonst macht der Vorwurf irgendwie schon denklogisch keinen Sinn.)

Wenn die anderen Geschwister also weniger erhalten als ihr gesetzliches Erbteil, weil es ein Testament gibt, dann ist es völlig nachvollziehbar, daß sie Auslagen, die ihre Ansprüche - zu recht - noch weiter reduzieren, wenigstens auf den Cent genau belegt haben wollen.

Wie man das gefühlsmäßig sieht ist hier unerheblich. Sie haben schlicht einen Rechtsanspruch darauf. Also sollte man den erfüllen, dann hat man die ganze Sache möglichst schnell abgewickelt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
UlrikePauline
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Dazu waren sie aber eben auch nicht verpflichtet. Verpflichtet waren sie als Erben und ggf. als Bestattungspflichtige dazu, bestimmte Dinge zu bezahlen.
Und dafür können sie selbstverständlich auch Belege verlangen, das müssen sie gar nicht begründen.


Sind nicht die drei gleichberechtigte Erben gleich Bestattungspflichtig? Sie erben ja auch gleichberechtigt. Ich wohne ja auch wo anders.

Zitat (von eh1960):
Ganz offensichtlich gibt es hier schon länger Streit zwischen den Geschwistern. Und anscheinend gibt es ein Testament, das zugunsten eines Kindes ausfällt. (Sonst macht der Vorwurf irgendwie schon denklogisch keinen Sinn.)

Das Testament macht einen Ausgleich zu einer unberechtigten Sonderzahlung aus dem Erbe vom Vater (sie hatte auch nichts für ihn getan), jetzt erst erben alle das gleiche. Aber das passt einer nicht.

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