Auskunft beim Nachlassverzeichniss

15. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
georg7110
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 7x hilfreich)
Auskunft beim Nachlassverzeichniss

Hallo,

folgender Sachverhalt.
Mein Vater ist im September diesen Jahres verstorben. Meine Mutter wurde zur Alleinerbin eingesetzt. Soweit alles gut.

Nun musste meine Mutter für eins der anderen Kinder ein Nachlassverzeichniss erstellen. ich habe dabei mitgeholfen.
Nun hat der Anwalt meiner Schwester meine Mutter dazu aufgefordert, die fehlende Schenkungsurkunde vom Haus ( seit 1999 in meinem Besitz ) in Kopie beizufügen. Muss / darf meine Mutter dann auch meine private Adresse rausgeben, oder muss sich die der Anwalt dann selber besorgen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Muss / darf meine Mutter dann auch meine private Adresse rausgeben, oder muss sich die der Anwalt dann selber besorgen?


Wozu sollte der Anwalt Deine private Adresse benötigen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
georg7110
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 7x hilfreich)

Da ich ja in der Schenkungsurkunde als Eigentümer eingetragen bin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Da ich ja in der Schenkungsurkunde als Eigentümer eingetragen bin


Na und? Eventuelle Ansprüche des Kindes richten sich aber nicht gegen Dich, sondern gegen Deine Mutter.

Abgesehen davon verstehe ich das Problem nicht. Wenn der Anwalt Deine Anschrift herausfinden will, dann findet er sie auch heraus.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nonjura
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von georg7110):
Hallo,
Muss / darf meine Mutter dann auch meine private Adresse rausgeben, oder muss sich die der Anwalt dann selber besorgen?

Mal abgesehen davon, dass Adresse herausfinden für einen Anwalt kein Problem darstellt: Da es hier nicht um dich, sondern um den Inhalt der Urkunde geht, kann deine Mutter in der Kopie für den Anwalt deine Anschrift schwärzen. Dein Name muss noch ersichtlich sein.

Signatur:

Das ist kein juristischer Rat. Ich gebe nur meine Erfahrung weiter.

1x Hilfreiche Antwort

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