Guten Tag,
ich habe ein folgendes Beispielproblem, mit folgenden Fakten.
Versicherungsnehmer X (Lebensversicherung) stirbt. Vertrag hat unwiderruflichen Bezugsberechtigten Y.
Z ist Alleinerbe von X und weiss vom Vertrag, aber keine Details.
Z ist nun der Auffassung, dass alle Vertragsdetails zumindestens zur Überprüfung der Sachlage von der Versicherung zur Verfügung gestellt werden müssen. -> Auskunftsrecht?
Versicherung bestätigt Vertragsform und Vereinbarungen (dass es Bezugsberechtigten gibt und Vertrag nicht in Erbmasse fällt), meint jedoch aus Datenschutzgründen den Namen des Bezugsberechtigten X noch die Höhe der Leistung (die Z nicht bekannt ist) zu nennen.
Darf der Erbe alle Informationen erhalten oder nicht? Wer darf dies im Zweifelsfalle?
Auf was kann sich die Versicherung berufen?
Vielen Dank!
Mathias
Auskunft von der Lebensversicherung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Das ist so richtig, denn die LV fällt aus der Erbmasse heraus. Es geht Dich also nichts an, wer wie aus der versicherung begünstigt ist. Die Beiträge der letzten 10 Jahre werden aber als Schenkung angesehen, so daß Du auf diese Beiträge Deinen Anspruch ableiten kannst.
Schau hier doch mal in die Kontoauszüge, was monatlich abgebucht wird, geh mit diesem Beitrag und dem Alter des Vaters bei Abschluss zu einem Agenten der Versicherung und laß Dir die Versicherungssumme rekonstruieren, indem Du sagst, Du willst für Person xy mit diesen Daten eine Lebensversicherung abschliessen, dann hast Du zumindest einen ungefähren Richtbetrag
hallo,
wird y von der LV informiert, wenn x gestorben ist. wäre ja wichtig, wenn x und y keine kontakt mehr haben ? ich glaube nicht, daß z x informiert ???
gruss jazztanz
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Y wird informiert, wenn seine im Antrag stehende Adresse noch stimmt. Einige Versicherer machen sich die Mühe bei Wegzug eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt zu starten. Z erfährt nichts.
Also, derjenige, der die Sterbeurkunde und die Police vorlegt, erhält das Geld auf das von ihm angegebene Konto.
Darüber wird ansonsten keiner informiert.
Könnte theoretisch sogar passieren, dass nicht der Bezugsberechtigte das Geld erhält, sondern jemand anderes.
Wenn jemand das Geld immer direkt zahlt (also nicht über sein Konto), könnte es sogar sein, dass auf die Beiträge nicht mal "Schenkungen" entstehen, da die Beweismöglichkeit dann gleich gegen Null ist.
-- Editiert von sika0304 am 09.06.2006 16:54:16
Die Sache mit der Police stimmt so nicht, denn das Geld wird nur an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.Ich kenne keine Lebensverischerung, wo ich mit der Police meines nachbarn und seiner Sterbeurkunde hingehen kann und die zahlen mir als Wildfremden dann das Geld aus.
Wegen der Bareinzahlungen hast Du recht, aber da hilft ein Blick in die letzten Steuererklärungen, wo die LV Beiträge zu 95% steuermindernd angegeben sind
Hallo Filmsammler - du kennst keine LV die sowas macht? Ich kenne solche Fälle. Oft weiß der Bezugsberechtigte nämlich gar nicht, dass er bezugsberechtigt ist und andere "Erben" sind schneller. Ist allerdings nicht so, dass diese Fälle ständig in Massen vorkommen.
Wenn du die Beiträge in der Steuererklärung nicht angegeben hast, ist auch dies keine Möglichkeit, auf diese Beträge zu stoßen.
Zu Deiner Frage :
Mir ist kein Fall bekannt, wo eine LV die Auszahlung an jemand anderes gemacht hat, obwohl ein Bezugsberechtigter im Vertrag eingegeben ist. Das ginge eigentlich nur, wenn die Erben tricksen. Immerhin stellt die nicht gerechtfertigte Annahme des Geldes eine Unterschlagung dar und ist auch strafbar, da meistens in diesen Fällen Unterschriften gefälscht werden und wer weiß was noch alles. Der Bezugsberechtigte kann das Geld also zurückfordern, sofern er weiß, daß er Anspruch darauf hat. Im weiteren habe ich nour ein paar Tips gegeben, wie man an Daten rankommt. Natürlich gibt es die Fälle, wo man nichts rausbekommt, aber ich denke, daß jemand seine Lebensversicherung bar ohne Konto zahlt und dann auch die Beiträge nicht bei der Steuer angibt, sind selten.
In der Regel hast Du es mit normalen Familienverhältnissen zu tun, die abrupt mit dem Tod des Besitzenden enden, da scheint sich das Gehirn der Erben auszuschalten, oder mitzusterben und es kommt zu Unterschlagungen, Beleidigungen, Körperverletzungen bis zum Mord.
Wenn man die Foren hier durchliest, scheint das eine Seuche zu sein. Ich wäre generell dafür, daß mit dem Ausstellen der Sterbeurkunde sofort vom gericht eine Verfügung rausgeht, daß nichts mehr angerührt werden darf und dann ein professioneller Nachlaßverwalter auf Kosten der Erbengemeinschaft die Erbmasse feststellt und verteilt. Das mag zwar 1.000 Euro kosten, aber wenn man bedenkt, daß bei fast allen Erbschaften betrogen wird, ist das ein notwendiger Weg.
Hallo Filmsammler,
ich stimme deiner Vorstellung von Erbfällen und wie dann gehandelt werden soll bedingt zu. Man hört ja nur von den "schlimmen" Fällen - da wo alles einfach läuft, ohne Pochen auf "mir gehört dies, du erhälst das...." hört man wenig.
Solche Fälle gibt es, aber so etwas kommt ja nicht raus. Die LV ist nicht verpflichtet, wenn jemand die Police vorlegt und die Sterbeurkunde sowie ein Konto angibt, wohin das Geld geht, zu prüfen ob es sich tatsächlich um den Bezugsberechtigten handelt.
Aber du vermutest schon richtig, das es sich dann um Unterschlagung handelt und wer ruft dann laut "hier, ich habe dass und das getan". Also kommt das nicht unbedingt heraus. Ist ja auch nicht so, dass es sich hier um Massenfälle handelt sondern eher um die graue Theorie.
genau so ist das. Es ist meist graue Theorie.
Die LV ist nicht verpflichtet, die Identität zu prüfen, allerdings ist das gängige Praxis, gerade bei hohen Beträgen.
Sicher kann mal der eine oder andere Fall durchrutschen, in der Regel fällt der Versicherung aber sofort auf, wenn Bezugsberechtigter und Asuzahlen lassender nicht übereinstimmen und dann gibt es Fragen und wenn es auffliegt gleich eine Anzeige von der Versicherung dazu. Habe das mal bei der Bank erlebt, wo jemand fremdes mit dem geklauten Sparbuch einer Oma kam und sich die 20.000.-Euro auszahlen lassen wollte....
--- editiert vom Admin
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