Auskunftklage abgelehnt

8. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Justizskandal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 20x hilfreich)
Auskunftklage abgelehnt

Hallo,
Wir sind eine Erbengemeinschaft aus 2 Erben (direkte Kinder) und erbberechtigt zu je 50/50.
Ein Testament unserer verstorbenen Mutter(letztes Elternteil) gibt es nicht.
Nach dem Tod unserer Mutter stellte ich aber enorm hohe Geldabhebungen der letzten Jahre fest. Mein Bruder hatte die Kontovollmacht (Generalvollmacht) und seine Frau, eine Finanzbeamtin, hatte die Rente (Erhöhung) bearbeitet. Somit hatten beide den vollen Einblick in die finanziellen Verhältnisse meiner Mutter.
Info zu meiner Mutter: sie lebte in sehr bescheidenen Verhältnissen, hatte nur Ofenheizung, d.h. im Winter Kohlen und Holz schleppen mit über 80 Jahren und kein warmes Wasser. Sie glaubte immer, eine Heizung könne sie sich nicht leisten. Mein Bruder lebt in guten Verhältnissen. Deshalb finde ich es moralisch nicht vertretbar.
Wegen nachlassender Kraft hatte meine Mutter nicht mehr die Kraft ihre Bankgeschäfte zu regeln. Lt. Kontoauszügen sind die erhöhten Geldabhebungen erst nach der Vollmachtausstellung getätigt worden.
Eine Kontoauskunft wurde von meinem Bruder immer abgelehnt mit der Begründung: er hatte schließlich die Vollmacht.
Eine Auskunftsklage/Stufenklage wurde vom Gericht abgelehnt in Anlehnung an folgende Urteile:
OLG Düsseldorf 2006, 4 U 102/05 ,
OLG Zweibrücken 2004, 4 U 168/03
Eine weiter Begründung des Gerichts war: eine Vollmacht stellt ein besonderes Vertrauensverhältnis dar und mir ist kein Schaden entstanden!

Ich habe den Eindruck gewonnen, dass eine Kontovollmacht eine legale Selbstbedienung ist.

Vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten
1) Wer hat Ähnliches erlebt?
2) Ist dieses abgehobene Geld auf die Erbmasse anzurechnen?
3) Kann mir jemand adäquate Tipps geben?
4) Es steht noch die Immobilie zum Verkauf. Ein vorhandener Intereressent wollte das Haus kaufen. Mein Bruder war nicht zur Kommunikation bereit, auch zur Absprache des Preises. Jetzt fordert er Schadenersatz wegen des geplatzten Notartermins ( ich hatte erst ein Gespräch mit meinem Bruder gefordert, das er verweigerte). Wie verhält es sich hier rechtlich?


MfG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"Jetzt fordert er Schadenersatz wegen des geplatzten Notartermins"

Wer fordert Schadensersatz? Der potentielle Käufer?

Es gibt zwar die Möglichkeit als Verkäufer zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Hier ist aber nicht erkennbar weshalb.
Es gab für den Käufer doch überhaupt keinen Grund einen Notar zu beauftragen, wenn man sich noch nichtmal über den Verkauf an sich und die Höhe des Verkaufspreises einig war.




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#2
 Von 
Justizskandal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 20x hilfreich)

Antwort zur Schadenersatzforderung:
mein Bruder, der Miterbe fordert Schadenersatz wegen des entgangenen Notartermins zum Hausverkauf. Ich forderte erst ein Gesprächstermin, den aber mein Bruder ablehnt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.09.2010 10:49:15
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Mir ist immer noch rätselhaft weshalb Ihr Bruder Schadensersatz für einen geplatzten Notartermin fordert?

Wieso hat er denn überhaupt einen Notar beauftragt? Ohne Einigkeit über den Verkauf und die Höhe des Verkaufspreis zu haben, kann man doch keinen Notar beauftragen?

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