Sehr geehrte Forenfachleute
und Fachexperten,
... eine Testamentseröffnung ist für einen Erben dann belastend wenn er mutmassend befürchten muss, dass er statt Barvermögen am Ende Schulden des Vaters bzw. der Mutter erben wird. Ich verstehe in diesem Zusammenhang nicht weshalb der Nachlassverwalter in diesem Punkt dem Erbkadidaten über Forderungsanspruche eines Heimträgers bspw. nicht im Detail unterrichten darf. Der Erbe hat doch in diesem Punkt ein begründetes Interesse sich zu erklären.
VIele machen bei dieser Sachlage gleich eine Verzichtserklkärung um das diesbezügliche Risiko auszuschließen. Woran liegt es denn das das Auskunftsrecht hier nicht greift - mit der DSGV hat das sicherlich nichts zu tun. Es jedoch wohl nachvollziehbar, dass man als Erbe nicht so ohne weiteres eine Zusage machen kann ohne entsprechende Detailinformationen zu kennen.
Der Notar darf wohl hier auch keine Auskunft geben und wird über Forderungsansprüche ebenfalls vom Heimträger nicht in Kenntnis gesetzt wenn ich richtig unterrichtet bin. Ich hoffe ich habe diesen Sachverhalt hier richtig wiedergegeben.
Auskunftsanspruch des Erben nach der Testamentseröffnung : Schuldenansprüche beim Erblasser ?! ...
30. November 2022
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Frage vom 30. November 2022 | 18:30
Von
Status: Beginner (143 Beiträge, 29x hilfreich)
Auskunftsanspruch des Erben nach der Testamentseröffnung : Schuldenansprüche beim Erblasser ?! ...
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 30. November 2022 | 19:11
Von
Status: Unbeschreiblich (45051 Beiträge, 16032x hilfreich)
ZitatIch verstehe in diesem Zusammenhang nicht weshalb der Nachlassverwalter in diesem Punkt dem Erbkadidaten über Forderungsanspruche eines Heimträgers bspw. nicht im Detail unterrichten darf. :
Gibt es denn einen Nachlassverwalter? Wenn ja, auf wessen Veranlassung wurde der denn eingesetzt?
ZitatWoran liegt es denn das das Auskunftsrecht hier nicht greift - mit der DSGV hat das sicherlich nichts zu tun. :
Selbstverständlich hat das mit der DSGVO zu tun.
ZitatDer Notar darf wohl hier auch keine Auskunft geben und wird über Forderungsansprüche ebenfalls vom Heimträger nicht in Kenntnis gesetzt wenn ich richtig unterrichtet bin. :
Richtig, der Notar weiß das nicht und muss sich auch nicht darum kümmern.
Warum fragt der Erbe nicht selbst beim Heimträger nach?
#2
Antwort vom 30. November 2022 | 20:38
Von
Status: Schlichter (7319 Beiträge, 4323x hilfreich)
Zitat... eine Testamentseröffnung ist für einen Erben dann belastend wenn er mutmassend befürchten muss, dass er statt Barvermögen am Ende Schulden des Vaters bzw. der Mutter erben wird. :
Ich verstehe das Problem nicht.
Es gibt auch nach Annahme der Erbschaft Möglichkeiten, etwaige Schulden auf den Nachlass zu begrenzen.
Zitat:Ich verstehe in diesem Zusammenhang nicht weshalb der Nachlassverwalter...
Welchen Nachlassverwalter?
Zitat:Der Notar darf wohl hier auch keine Auskunft geben...
Was hat der Notar mit dem Erbfall zu tun?
-- Editiert von User am 30. November 2022 20:39
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#3
Antwort vom 30. November 2022 | 23:13
Von
Status: Unbeschreiblich (109394 Beiträge, 38298x hilfreich)
ZitatIch verstehe das Problem nicht. :
Es mag daran liegen, das das Problem kein juristisches sondern eher ein psychisches ist?
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