Guten Abend,
ich habe eine weitere Frage: Muss ein Betreuer nach dem Tod des Betreuten Unterlagen an gesetzliche Erben herausgeben, Einsicht gewähren, oder nur Auskunft erteilen?
Wenn für die Erben nicht klar ist, ob sie ein Erbe ausschlagen möchten, müssen Sie ja die Möglichkeit erhalten Unterlagen einzusehen und sich zu informieren, ob z.B. Schulden bestehen. In welcher Form besteht hierzu das Recht gegenüber einem Betreuer und vor allem, in welchem Zeitraum, da die Zeit für eine Ausscchlagung ja knapp bemessen ist?
Vielen Dank für Antworten.
Auskunftspflicht Betreuer
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Der Ansprechpartner ist das Betreuungsgericht, nicht der bestellte Betreuer.
wirdwerden
ZitatWenn für die Erben nicht klar ist, ob sie ein Erbe ausschlagen möchten, müssen Sie ja die Möglichkeit erhalten Unterlagen einzusehen und sich zu informieren, ob z.B. Schulden bestehen. :
Nein, diese Möglichkeit besteht nicht.
Einsicht erhält man nur, wenn man einen Erbnachweis vorlegen kann.
-- Editiert von Moderator am 15.05.2022 19:13
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Wenn für die Erben nicht klar ist, ob sie ein Erbe ausschlagen möchten, müssen Sie ja die Möglichkeit erhalten Unterlagen einzusehen und sich zu informieren, ob z.B. Schulden bestehen. Nein, müssen sie nicht und dürfen sie auch nicht - die Katze muss im Sack gekauft werden. Oder man lehnt den Sack mit der Katze ab (= schlägt das Erbe aus).
Hmm, auf der Seite von advocado steht aber durchaus, dass man einen umfangreichen Auskunftsanspruch hat, um entscheiden zu können, auch dem Betreuer gegenüber. Also bedeutet das Auskunft ja, Einsicht nein?
ZitatHmm, auf der Seite von advocado steht aber durchaus, dass man einen umfangreichen Auskunftsanspruch hat, um entscheiden zu können, auch dem Betreuer gegenüber. :
Dort steht aber auch, dass man einen Erbnachweis benötigt.
Die Frage ist nicht, ob Du einen Auskunftsanspruch hast, sondern gegen wen Du den hast.
wirdwerden
ZitatDort steht aber auch, dass man einen Erbnachweis benötigt. :
stimmt, das hatte ich ebenfalls gelesen. Es widerspricht allerdings der Aussage des Auskunftsanspruches, um über eine Erbannahme zu entscheiden. Mit dem Erbschein ist ja bereits angenommen.
Warum wendest Du Dich nicht an das Gericht?
wirdwerden
ZitatMuss ein Betreuer nach dem Tod des Betreuten Unterlagen an gesetzliche Erben herausgeben, Einsicht gewähren, oder nur Auskunft erteilen? :
Die Unterlagen, die Eigentum des Betreuten waren und die der Betreuer nur für den Betreuten verwaltet hat, muss er den Erben herausgeben, wie alles andere Eigentum des verstorbenen Betreuten auch.
ZitatDie Unterlagen, die Eigentum des Betreuten waren und die der Betreuer nur für den Betreuten verwaltet hat, muss er den Erben herausgeben, wie alles andere Eigentum des verstorbenen Betreuten auch. :
Das steht ja nicht in Frage. Die Erben müssen aber nachweisen, dass sie Erben geworden sind.
Darauf kommt es doch gar nicht an. Auch Nicht-Erben können einen Anspruch auf Auskunft haben. Nur, der Ansprechpartner ist nicht der Betreuer, sondern das Gericht.
wirdwerden
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