Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Erblasser A mit ausländischer Staatsbürgerschaft stirbt.
Es gibt einen Erben B (nach deutschem Recht als Erbe
anerkannt) und eine Person C (könnte nach ausländischem Recht Erbe sein, aber definitiv nicht nach deutschem Recht).
Inwieweit hat B nach deutschem Recht eine Auskunftspflicht gegenüber C über die Erbmasse im In- bzw. Ausland?
Macht es dabei einen Unterschied, ob es sich um EU-Ausland handelt?
Danke und LG
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"- keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung - "
Auskunftspflicht - Erbe nach ausl. Recht
6. August 2013
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Frage vom 6. August 2013 | 18:59
Von
Status: Beginner (83 Beiträge, 70x hilfreich)
Auskunftspflicht - Erbe nach ausl. Recht
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 6. August 2013 | 22:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Die Frage ist nach ausländischem Erbrecht zu klären. Ob es sich um einen EU-Staat handelt oder nicht, spielt keine Rolle
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#2
Antwort vom 7. August 2013 | 18:50
Von
Status: Beginner (83 Beiträge, 70x hilfreich)
Wenn Person C also Auskünfte verlangt, kann er sich nicht auf das BGB berufen.
Ok, danke @ hh!
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