Auskunftsrecht über Vermögen der Mutter

9. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
jjpp86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunftsrecht über Vermögen der Mutter

Meine Mutter lebt seit über 6 Jahren schwerstkrank im Pflegeheim und hatte ein - meines Wissens nach - nicht unbeträchtliches Vermögen.
Meine Schwester wurde als 1. Betreuerin und ich - sollte meine Schwester verhindert sein - als 2. Betreuerin vom Gericht bestellt.
Hier nun das Problem: Obwohl ich mehrmals meine Schwester bat, mir Auskunft über das Vermögen unserer Mutter mitzuteilen, verweigert sie dies, ohne einen Grund zu nennen.
Da sie auch die Vermögenssorge inne hat, kann sie über das Geld unserer Mutter verfügen. Sie ist ja dem Gericht gegenüber verpflichtet, einmal jährlich über die Vermögensverwaltung Rechnung zu legen. Ich vermute jedoch, dass sie dort Rechnungen über Dinge vorlegt, die sie für sich persönlich angeschafft hat.

Habe ich ein Auskunftsrecht, d.h. kann ich bei Gericht die von meiner Schwester vorgelegten Rechnungen einsehen bzw. Auskunft über das noch vorhandene Vermögen erhalten, ohne dass dies meine Schwester erfährt?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Nein, du hast zu Lebzeiten deiner Mutter kein Auskunftsrecht.

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#2
 Von 
jjpp86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für rasche Antwort.
Das bedeutet also, dass meine Schwester fingierte Rechnungen dem Gericht vorlegen kann und ich kann nichts machen???

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Inwiefern fingiert? Wenn ein Kühlschrank für eine im Pflegeheim liegende Frau gekauft wurde, schaut das Gericht schon genauer hin.

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#4
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Was sika0304 schreibt stimmt meiner Ansicht nach so nicht. Wenn Du vom Gericht als 2. Betreuer benannt wurdest und berechtigte Gründe beim Gericht vortragen kannst, dass hier mit dem Vermögen der Mutter nicht korrekt umgegangen wird, kannst Du sehr wohl die Betreuungsakte einsehen. Deine Schwester muss jede Ausgabe , die vom Vermögen Deiner Mutter bezahlt wird, genau nachweisen. Allerdings gibt es natürlich immer Möglichkeiten zu manipulieren. Du solltest Dich mit dem Rechtspfleger in Verbindung setzen, der für Deine Mutter zuständig ist, und in einem persönlichen Gespräch Deine Bedenken vortragen.

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#5
 Von 
jjpp86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Annaminna, genauso ist es. Meine Schwester kauft SICH Bekleidung und Kosmetika und gibt durch Vorlegung der entsprechenden Rechnungen bei Gericht an, dass diese für meine Mutter bestimmt ist.
Meine Mutter ist absolut bettlägerig und benötigt weder Kleigung (Jacken, Hosen, Blusen etc. noch Kosmetika.
Mehrmals habe ich sie gebeten, mir die Abrechnungen an das Gericht zu zeigen. Sie verweigert mir dies, anscheinend hat sie etwas zu verbergen. Wenn ich aber bei Gericht nachfrage, erfährt es wohl meine Schwester, das möchte ich vermeiden. Denn Streit wegen Mutters Geld will ich einfach nicht.

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Also entweder willst du es wissen, dann mußt du den Streit in Kauf nehmen, oder nicht.
Du kannst ja nur über "fingierte" Abrechnungen reden, wenn du die Abrechnungen kennst.

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#7
 Von 
Exitone
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 21x hilfreich)

"genauso ist es. Meine Schwester kauft SICH Bekleidung und Kosmetika und gibt durch Vorlegung der entsprechenden Rechnungen bei Gericht an, dass diese für meine Mutter bestimmt ist."

Also, wenn du das bereits weißt, wieso willst du dann noch mehr Info von deiner Schwester. Beantrage daraufhin beim Vormundschaftsgericht einen Betreuer für das Finanzielle. Der ist zwar nicht billig, aber dann hört der Diebstahl an deiner Mutter auf.
Oder sollte deine Behauptung nur eine Vermutung sein, dann bekommst Du wenigstens eine Aufforderung auf Unterlassung der Üblen Nachrede.

Gruß EXE

-- Editiert von Exitone am 14.07.2008 16:26:04

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#8
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Ich kann Dir nur noch einmal empfehlen, mit dem zuständigen Rechtspfleger zu sprechen und Deine Bedenken vorzutragen. Um die Auseinandersetzung mit Deiner Schwester wirst Du nicht drum rum kommen. Wenn Sie Dir Einblick geben würde, hättest Du beim Feststellen von Unregelmäßigkeiten doch auch handeln müssen. Der Rechtspfleger ist verpflichtet zu handeln und einen Vermögendsbetreuer einzusetzen, wenn Manipulationen festgestellt werden. Im Übrigen muss dann Deine Schwester alles zurück bezahlen , was sie sich unrechtmäßig angeeignet hat. Strafbar ist solche Veruntreuung außerdem noch, egal ob es sich dabei um die Mutter handelt oder nicht.

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