Ausschlagung Erbe-ab wann läuft die Frist?

25. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
rwed
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschlagung Erbe-ab wann läuft die Frist?

Der Vater verstarb am 03.10.2005. Als Erbengemeinschaft mit unserer Mutter sind wir Kinder davon ausgegangen, dass der Wert der Erbschaft "null" sein wird. Als Kontoinhaberin gemeinsam mit meinem verstorbenen Vater hat unsere Mutter alles alleine bei der Bank geregelt. Nach nun 10 Wochen erzählte sie uns am 20.12.05, dass der Nachlass voll überschuldet ist, da unser Vater ohne ihr Wissen und ohne ihre Unterschrift Darlehen aufgenommen hat. Darauhin sind wir am 23.12.2005 zum Nachlassgericht gegangen und haben das Erbe ausgeschlagen und die Einrede der Fristversäumung geltend gemacht. Wie gehts jetzt weiter? Besteht Grund zur Sorge, dass wir doch noch für die Verbindlichkeiten zahlen müssen?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gulla
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
Wenn das Erbe fristgemäß ausgeschlagen wurde, hast du nichts zu befürchten.

Gulla

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