Ausschlagung Erbe beim Notar bei verschiedenen Wohnorten

28. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.06.2022 21:26:56
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschlagung Erbe beim Notar bei verschiedenen Wohnorten

Guten Tag zusammen,

ich habe für eine Erbausschlagung beim Notar eine Erklärung unterschrieben. Auf der Urkunde für die Ausschlagung sind verschiedene Familienangehörige enthalten, um Kosten und Aufwand zu sparen. Wir haben uns gemeinsam ausgewiesen und alle beim Notar unterschrieben.
Diese Familienangehörigen haben z.T. verschiedene Wohnsitze in verschiedenen Bundesländern und Kreisen. Ich dachte dass der Notar dann diese Urkunde an die jeweils zuständigen Nachlassgerichte der einzelnen Ausschlagenden schicken muss. Auf meine Frage hin erklärte der Notar dass dies nicht der Fall ist, sondern es ein zentrales Nachlassgericht gäbe (habe leider vergessen wo, aber nicht das Gericht des Erblassers), an das er die Erklärung für alle schickt.

Im Internet habe ich dazu nichts gefunden, ist das so tatsächlich korrekt?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße



-- Editiert von Lockau am 28.12.2021 10:29

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.11.2023 17:45:27
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 11x hilfreich)

Eigentliches Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen (§ 343 FamFG). Eine Ausschlagungserklärung kann auch durch das Amtsgericht am Wohnort des Ausschlagenden als Nachlassgericht entgegengenommen werden (§ 344 Abs. 7 FamFG). Das schickt die Erklärung dann aber auch nur an das eigentliche Nachlassgericht weiter.

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#2
 Von 
guest-12312.06.2022 21:26:56
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Notar sagte er würde es weder an die Nachlassgerichte unserer Wohnorte schicken noch an das des Erblassers, sondern an eine zentrale Stelle

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.11.2023 17:45:27
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 11x hilfreich)

Es gibt keine sonstige zuständige zentrale Stelle außerhalb der Regelungen des § 343 FamFG.

-- Editiert von 1hmmmm1 am 28.12.2021 10:43

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Lockau):
Auf der Urkunde für die Ausschlagung sind verschiedene Familienangehörige enthalten, um Kosten und Aufwand zu sparen. Wir haben uns gemeinsam ausgewiesen und alle beim Notar unterschrieben.
Diese Familienangehörigen haben z.T. verschiedene Wohnsitze in verschiedenen Bundesländern und Kreisen. Ich dachte dass der Notar dann diese Urkunde an die jeweils zuständigen Nachlassgerichte der einzelnen Ausschlagenden schicken muss.

Maßgeblich ist nur das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Die Ausschlagungserklärung muss fristgerecht dort vorliegen.
Zitat:
Auf meine Frage hin erklärte der Notar dass dies nicht der Fall ist, sondern es ein zentrales Nachlassgericht gäbe (habe leider vergessen wo, aber nicht das Gericht des Erblassers), an das er die Erklärung für alle schickt.

Das hast du bestimmt falsch verstanden.

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