Guten Tag zusammen,
ich habe für eine Erbausschlagung beim Notar eine Erklärung unterschrieben. Auf der Urkunde für die Ausschlagung sind verschiedene Familienangehörige enthalten, um Kosten und Aufwand zu sparen. Wir haben uns gemeinsam ausgewiesen und alle beim Notar unterschrieben.
Diese Familienangehörigen haben z.T. verschiedene Wohnsitze in verschiedenen Bundesländern und Kreisen. Ich dachte dass der Notar dann diese Urkunde an die jeweils zuständigen Nachlassgerichte der einzelnen Ausschlagenden schicken muss. Auf meine Frage hin erklärte der Notar dass dies nicht der Fall ist, sondern es ein zentrales Nachlassgericht gäbe (habe leider vergessen wo, aber nicht das Gericht des Erblassers), an das er die Erklärung für alle schickt.
Im Internet habe ich dazu nichts gefunden, ist das so tatsächlich korrekt?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
-- Editiert von Lockau am 28.12.2021 10:29
Ausschlagung Erbe beim Notar bei verschiedenen Wohnorten
28. Dezember 2021
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Frage vom 28. Dezember 2021 | 10:25
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschlagung Erbe beim Notar bei verschiedenen Wohnorten
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#1
Antwort vom 28. Dezember 2021 | 10:37
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 11x hilfreich)
Eigentliches Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen (§ 343 FamFG). Eine Ausschlagungserklärung kann auch durch das Amtsgericht am Wohnort des Ausschlagenden als Nachlassgericht entgegengenommen werden (§ 344 Abs. 7 FamFG). Das schickt die Erklärung dann aber auch nur an das eigentliche Nachlassgericht weiter.
#2
Antwort vom 28. Dezember 2021 | 10:40
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Notar sagte er würde es weder an die Nachlassgerichte unserer Wohnorte schicken noch an das des Erblassers, sondern an eine zentrale Stelle
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#3
Antwort vom 28. Dezember 2021 | 10:42
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 11x hilfreich)
Es gibt keine sonstige zuständige zentrale Stelle außerhalb der Regelungen des § 343 FamFG.
-- Editiert von 1hmmmm1 am 28.12.2021 10:43
#4
Antwort vom 28. Dezember 2021 | 13:01
Von
Status: Schlichter (7869 Beiträge, 4455x hilfreich)
ZitatAuf der Urkunde für die Ausschlagung sind verschiedene Familienangehörige enthalten, um Kosten und Aufwand zu sparen. Wir haben uns gemeinsam ausgewiesen und alle beim Notar unterschrieben. :
Diese Familienangehörigen haben z.T. verschiedene Wohnsitze in verschiedenen Bundesländern und Kreisen. Ich dachte dass der Notar dann diese Urkunde an die jeweils zuständigen Nachlassgerichte der einzelnen Ausschlagenden schicken muss.
Maßgeblich ist nur das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Die Ausschlagungserklärung muss fristgerecht dort vorliegen.
Zitat:Auf meine Frage hin erklärte der Notar dass dies nicht der Fall ist, sondern es ein zentrales Nachlassgericht gäbe (habe leider vergessen wo, aber nicht das Gericht des Erblassers), an das er die Erklärung für alle schickt.
Das hast du bestimmt falsch verstanden.
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