Ausschlagung Erbe und Folgegenerationen

2. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Renrew
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschlagung Erbe und Folgegenerationen

Hallo Zusammen,

mal wieder ein kleiner Erbfall.

A stirbt und hinterlässt vermutlich kein Testament. Zumindest ist drei Wochen nach dem Tod noch keine Mitteilung durch das Amtsgericht erfolgt. Die Tochter B möchte das Erbe ausschlagen, weil vermutlich überschuldet. Frist wäre nun sechs Wochen nach Kenntnis des Todes von A!? Ein gesetzlicher Erbanspruch wird an den Sohn C von Tochter B weiter gereicht!? Ab wann wird nun die Sechs-Wochen-Frist für den Sohn C / Enkel von A beginnen?

Vielen Dank für Eure geschätzten Anworten!

Viele Grüße
Renrew




2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
ratatata
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 13x hilfreich)

Die Frist beginnt mit der Kenntnis vom Anfall und vom Grund des Anfalls. Das kann die Nachricht des Nachlassgerichts sein. Das kann aber auch schon früher der Fall sein. Wenn man eh auf jeden Fall ausschlagen will sollte man dann gar nicht erst auf die Benachrichtigung warten und so früh wie möglich ausschlagen. Wenn Tochter und Sohn gemeinsam zur Ausschlagung erscheinen, kostet das auch nur einmal.

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