Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Person A verwitwet, verstirbt und leider ist auch die Tochter B bereits vorverstorben.
Als Alleinerbe wurde dadurch Enkelsohn C im Testament hinterlegt.
A hat in diesem auch Person X zur Testamentsvollstreckerin festgelegt.
Was passiert wenn Enkelsohn C das Erbe bedingt durch ein Vermächtnis ausschlägt und seinen Pflichtteil geltend macht - rutscht dann jemand weiteres als Erbe nach? Muss C überhaupt ausschlagen um zu sichern, dass dieser mindestens 50 % bzw. X % (d.h. die Pflichtteilshöhe) erhält?
Wie hoch ist der Pflichtteil von C, wenn es keine anderen Kinder von Person A und seinem Ehegatten gibt? Ich meine 50 % und dadurch mindert sich auch das Vermächtnis entsprechend.
Danke.
-- Editiert von lfv2010 am 25.05.2022 07:37
Ausschlagung als Alleinerbe
25. Mai 2022
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Frage vom 25. Mai 2022 | 07:35
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschlagung als Alleinerbe
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 25. Mai 2022 | 09:18
Von
Status: Unbeschreiblich (46685 Beiträge, 16550x hilfreich)
ZitatWas passiert wenn Enkelsohn C das Erbe bedingt durch ein Vermächtnis ausschlägt und seinen Pflichtteil geltend macht - rutscht dann jemand weiteres als Erbe nach? :
Ja, dann kommen die Erben 2. Ordnung zum Zuge.
ZitatMuss C überhaupt ausschlagen um zu sichern, dass dieser mindestens 50 % bzw. X % (d.h. die Pflichtteilshöhe) erhält? :
C hat auch als Erbe mindestens den Anspruch auf den Pflichtteil. Sollte durch Vermächtnisse weniger als der Pflichtteil verbleiben, so werden die Vermächtnisse auch dann gekürzt, wenn C das Erbe nicht ausschlägt. Auflagen müssen bei Annahme des Erbes jedoch erfüllt werden.
Als Erbe erhält C Eigentumsansprüche am Nachlas von A, während ein Pflichtteilsanspruch ein reiner Geldanspruch ist.
ZitatWie hoch ist der Pflichtteil von C, wenn es keine anderen Kinder von Person A und seinem Ehegatten gibt? :
Wenn A verwitwet ist, B das einige Kind von A ist und C das einzige Kind von B ist, dann beträgt der Pflichtteil von C 50%.
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