Hallo!
Ich hätte folgende Fragen:
Meine Schwester und ich möchten das Erbe meiner kürzlich verstorbenen Mutter persönlich beim Nachlaßgericht ausschlagen. Müssen wir dafür ganz bestimmte Dokumente/Unterlagen (z.B. Sterbeurkunde) mitbringen und bekommen wir danach eine Art Bestätigung/Urkunde, die wir beispielsweise (in Kopie) dem Vermieter meiner Mutter vorlegen oder zusenden können? Muß man eigentlich zwingend einen Grund für die Ausschlagung angeben?
Vielen Dank!
Ausschlagung beim Nachlaßgericht?
10. November 2004
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Frage vom 10. November 2004 | 16:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschlagung beim Nachlaßgericht?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 10. November 2004 | 20:33
Von
Status: Lehrling (1510 Beiträge, 561x hilfreich)
soviel ich weiß langt ein ausweis mit lichtbild (personalausweis,reisepass)
Und jetzt?
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