Ausschlagung des Erbes - Wie verhält man sich da jetzt richtig?

12. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Mezzzy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschlagung des Erbes - Wie verhält man sich da jetzt richtig?

Hallo,
ich brauche dringend einen Rat.
Die Mutter meines Freundes ist verstorben.
Er wird das Erbe ausschlagen, da nur Schulden und nichts verwertbares im Nachlass enthalten ist.
In der Wohnung befinden sich jedoch auch noch persönliche Dinge von meinem Freund. Auch Sachen, die sein Eigentum sind.
Wie verhält es sich damit.
Darf er sein Eigentum (Spielzeug aus Kindertagen z.B.) Auch ein Klavier ist seines aber das lässt sich nicht beweisen) und ggf. einige Fotos aus dem Nachlass nehmen.
Wie verhält man sich da jetzt richtig.
Wir möchten nichts falsch machen, da wir nicht in der Lage sind, die Verbindlichkeiten der Verstorbenen zu übernehmen und unwissentlich die Ausschlagung verhindern.
Vielen Dank im voraus, Mezzzy

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Dann erbt die Gemeinde.
Vorsichtshalber sollte er nichts ohne Absprache aus
der Wohnung nehmen. Sonst hat er das Erbe stillschweigend angenommen.

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