Hallo,
ich habe eine kurze Frage zum Erbrecht. Meine Freundin hat vor drei Jahren von Ihrem Vater ein mit Schulden belastetes Haus übernommen, da der Vater die Rückzahlungen nicht mehr entrichten konnte. Sie ist somit Eigentümerin des Hauses und des Grundstückes (Umschreibung erfolgt und eingetragen). Nun ist der Vater kürzlich verstorben. Zwischenzeitlich wird nun deutlich, dass dieser weiterhin überschuldet war und somit nur Verbindlichkeiten hinterlassen hat. Meine Freundin erwägt nun das Erbe auszuschlagen. Der Vater hatte keine weiteren Besitztümer, welche veräußerbar wären und es existieren keine weiteren Kinder, welche erbberechtigt wären. Es gibt nur noch zwei weitere Brüder.
Meine Frage, welche Auswirkungen hätte der Erbverzicht meiner Freundin? Hätte dies Auswirkungen auf das Haus und Grundstück (Pfändung)? Wie geht es mit den Verbindlichkeiten weiter? Wie verhält es sich mit den Geschwistern des Verstorbenen?
Ein Testament ist nicht vorhanden.
Eine juristische Information wäre hier wirklich sehr hilfreich. Meine Freundin möchte das Haus nicht verlieren, sich aber nicht noch mehr durch diesen Todesfall verschulden müssen, um die Verbindlichkeiten zu begleichen.
Im Voraus, vielen Dank für die Antworten.
Gruß
Enik
-- Editiert von Enikk am 25.01.2018 13:41
-- Editiert von Enikk am 25.01.2018 14:13
Ausschlagung des Erbes wegen Überschuldung und rechtliche Klärung wegen Hausbesitzes
25. Januar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 25. Januar 2018 | 13:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschlagung des Erbes wegen Überschuldung und rechtliche Klärung wegen Hausbesitzes
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Januar 2018 | 17:43
Von
Status: Unbeschreiblich (32811 Beiträge, 17245x hilfreich)
Hätte dies Auswirkungen auf das Haus und Grundstück (Pfändung)? Nein - das ist ja offenbar zu Lebzeiten übertragen worden.
Wie geht es mit den Verbindlichkeiten weiter? Die sind von anderen Erben zu bedienen und wenn die auch ausschlagen, dann ist halt keiner da, der sie bedient.
Wie verhält es sich mit den Geschwistern des Verstorbenen? Die schlagen dann wohl auch aus...
#2
Antwort vom 25. Januar 2018 | 18:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47454 Beiträge, 16800x hilfreich)
Zitat:Meine Frage, welche Auswirkungen hätte der Erbverzicht meiner Freundin?
Erbverzicht und Ausschlagung ist nicht das Gleiche. Ja, das kann Auswirkungen haben, denn Schenkungen können im Rahmen einer Nachlassinsolvenz innerhalb von 4 Jahren durch den Insolvenzverwalter zurückgefordert werden (§ 134 InsO ).
Und jetzt?
Schon
266.473
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten