Ausschlagung nichtig? Erbschaft Erbrecht

19. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
study92
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschlagung nichtig? Erbschaft Erbrecht

Hallo,
folgende Frage:

Gilt die Erbschaft (durch Testament) als angenommen, wenn man Sachen aus der Wohnung des Erblassers veräußert und danach das Erbe ausschlägt? Kann die Ausschlagung dann angefochten werden oder ist die Ausschlagung nichtig, weil mit dem Verkauf der Sachen die Erbschaft angenommen wurde? Kann mit Willen des Ersatzerben und des ursprünglichen Erben, die Erbschaft des ursprünglichen Erben nach Ausschlagung doch noch angenommen werden?

In der Ausschlagung vor dem Rechtspfleger wurde schriftlich festgehalten, dass die angefallene Erbschaft aus allen möglichen Berufungsgründen und ohne jegliche Bedingungen ausgeschlagen wird.

Ich wäre für Antworten sehr dankbar!

Testament oder Erbe?

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