Hallo,
folgende Frage:
Gilt die Erbschaft (durch Testament) als angenommen, wenn man Sachen aus der Wohnung des Erblassers veräußert und danach das Erbe ausschlägt? Kann die Ausschlagung dann angefochten werden oder ist die Ausschlagung nichtig, weil mit dem Verkauf der Sachen die Erbschaft angenommen wurde? Kann mit Willen des Ersatzerben und des ursprünglichen Erben, die Erbschaft des ursprünglichen Erben nach Ausschlagung doch noch angenommen werden?
In der Ausschlagung vor dem Rechtspfleger wurde schriftlich festgehalten, dass die angefallene Erbschaft aus allen möglichen Berufungsgründen und ohne jegliche Bedingungen ausgeschlagen wird.
Ich wäre für Antworten sehr dankbar!
Ausschlagung nichtig? Erbschaft Erbrecht
19. August 2015
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Frage vom 19. August 2015 | 20:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschlagung nichtig? Erbschaft Erbrecht
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