Ausschlagung/Pflichtteilsforderung

27. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)
Ausschlagung/Pflichtteilsforderung


Was passiert nach Ausschlagung eines Erbes ( Insolvenz )?
Kann/muss der Insolvenzverwalter
den Pflichtteil fordern oder gibt es in dem Fall keinen Pflichtteil?

Danke.

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Nach einer Erbausschlagung gibt es im Regelfall keinen Pflichtteilsanspruch.

Inwieweit die Erbausschlagung dann aber als Verstoß gegen die Wohlverhaltensphase gewertet wird und damit das Insolvenzverfahren gefährdet, kann ich nicht genau beurteilen.

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