Was passiert nach Ausschlagung eines Erbes ( Insolvenz )?
Kann/muss der Insolvenzverwalter
den Pflichtteil fordern oder gibt es in dem Fall keinen Pflichtteil?
Danke.
Ausschlagung/Pflichtteilsforderung
27. Februar 2008
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Frage vom 27. Februar 2008 | 11:25
Von
Status: Schüler (484 Beiträge, 98x hilfreich)
Ausschlagung/Pflichtteilsforderung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. Februar 2008 | 12:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Nach einer Erbausschlagung gibt es im Regelfall keinen Pflichtteilsanspruch.
Inwieweit die Erbausschlagung dann aber als Verstoß gegen die Wohlverhaltensphase gewertet wird und damit das Insolvenzverfahren gefährdet, kann ich nicht genau beurteilen.
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