Ausschluß Erben ( nach Scheidung )

23. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 99x hilfreich)
Ausschluß Erben ( nach Scheidung )

Ich habe ein Kind und werde in Kürze rechtskräftig geschieden.

Wie schließe ich aus, dass mein Ex bzw. seine weiteren Abkömmlinge usw. irgendwann mal erben, was ich meinem Kind vererbt habe.

Also für den Fall, dass ich vor meinem Kind versterbe und mein Ex unser gemeinsames Kind überlebt.

:???:

Ich möchte dies unbedingt ausschließen!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48801 Beiträge, 17192x hilfreich)

Für ein rechtssicheres Testament, das diesen Fall abdeckt, solltest Du einen Notar aufsuchen.

Ich nehme dabei an, dass Du eventuelle zukünftige Kinder deines Kindes nicht ausschließen möchtest.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2934x hilfreich)

Da würde ich einen Nacherben einsetzen. Es gibt doch sicherlich die Möglichkeit festzustellen, das wenn dein Kind keine leiblichen Kinder hat, Stiftung xy dein Vermögen erhält, sollten leibliche Kinder vorhanden sein, treten die in die

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#3
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 99x hilfreich)

Danke für eure Antworten.
@ hh
Ausschließen möchte ich nur Ex, seine anderen Kinder, Geschwister usw.
Eventuelles Vermögen soll in meiner Familie bleiben.

@ sika
Bedeutet die Bestimmung eines Nacherben, also in dem Fall die Kinder meines Kindes oder eine Stiftung, dass
damit eventuelles Vermögen in meiner Familie bleibt?
Also Ausschluß meines Ex und seiner anderen Kinder, seiner Geschwister, Eltern....?

Werd aber auf jeden Fall eien Notar konsultieren.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48801 Beiträge, 17192x hilfreich)

Die einzige Möglichkeit, die ich hier sehe, ist das, was sika0304 bereits angedeutet hat.

Man setzt sein Kind als Vorerben ein und benennt dann noch einen Nacherben. Das Dumme dabei ist, dass man den Nacherben relativ konkret benennen muss und auch nicht jemanden, den es noch gar nicht gibt.

Der Vorerbe ist im Regelfall beschränkt in der Verfügung über das Erbe.

Da man hier ganz schnell unerwünschte Resultate durch unglückliche Formulierungen erzielen kann, habe ich die Beratung durch einen Notar vorgeschlagen.

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