Ausserehelich und Erbteil

3. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Susannn
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)
Ausserehelich und Erbteil

Hallo,

ich muss mein Thema noch einmal posten, da mir noch einiges unklar ist:
Ich wurde ausserehelich nach 1959 geboren.Hatte zu meinem Vater nur wenig(telefonisch) Kontakt.Nun habe ich erfahren, das er schon 2 Jahre verstorben ist.Das er verstorben ist, wurde mir von den Hinterbliebenen nicht mitgeteilt, ich habe dies selber herausgefunden.
Ich habe immer geglaubt, das ich dann auch informiert werden würde.
Die Ehefrau meines Vaters und meine Halbgeschwister, haben mir auf mein Ersuchen hin mitgeteilt, das mein Vater kein Testament hinterlassen hat, weil es nichts zu vererben gibt.Andere Auskünfte würden sich dadurch schon beantworten.
Kann ich trotzdem meinen Pflichtteil geltend machen?


Gruß

Suzann

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5 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Nein, können Sie nicht, denn ohne Testament sind Sie ja gesetzlicher Erbe und brauchen keinen Pflichtteil geltend machen. Insofern können Sie einen Erbanspruch geltend machen - aber wenn nichts vererbt wurde, gibt es nichts bzw. im schlimmsten Fall Schulden zu erben.

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#2
 Von 
Susannn
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke, das Sie so schnell antworteten.
Ich würde so aber auch nie feststellen können, ob die Gegenseite nicht wirklich ehrlich ist, oder?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

doch, durchaus. Sie wenden sich mit einem Nachweis Ihrer Erbeneigenschaft (z. B. Geburtsurkunde) an das zuständige Nachlaßgericht. Die können Ihnen sagen, ob es ein Testament gab und ob ein Erbschein ausgestellt wurde.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
Susannn
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

ja, das habe ich bereits. Beides ist nicht ausgestellt.

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#5
 Von 
Susannn
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

ich habe eher das Gefühl, das auf Grund der Tatsache, das ich ja erben könnte, Dinge/Geld etc. zu Lebzeiten meines Vaters bereits auf seine ehelichen Kinder übergegangen sind.Ist dies dann schon zeitig geschehen(10 Jhare und mehr)kann ich das eh nicht mehr reklamieren.

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