Außergerichtlich oder gerichtlich?

21. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go551685-65
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Außergerichtlich oder gerichtlich?

Beim Erbrecht geht es ja sehr häufig, wenn nicht sogar überwiegend um Auseinandersetzungen und Streitigkeiten zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten.

Lässt sich ungefähr abschätzen, wie viel aller dieser Fälle vor Gericht landen und wie viel außergerichtlich geeinigt wird? So grobe Richtwerte? Werden Pflichtteilstreitigkeiten zu 95% außergerichtlich beigelegt und nur sehr seltene Fälle landen vor Gericht. Oder - da das Erben bekanntlich ein sehr emotionales Thema ist - landen die meisten Fälle vor Gericht und nur selten wird im Guten eine Einigung erzielt?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Wie soll das gehen, wenn es kein Register gibt, in dem sich die Erben eintragen, die sich dann doch außergerichtlich einigen konnten!?

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#2
 Von 
go609369-33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich fände das auch interessant :D

Hat ja nichts mit handfesten Statistiken zu tun, eher mit subjektiver Einschätzung von Leuten, die sich beruflich mit Erbrecht auseinandersetzen müssen

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Die überwiegende Zahl wird nach meiner Einschätzung außergerichtlich geregelt.

Die Auszahlung des Pflichtteils ist auch nicht zwingend mit Streitigkeiten verbunden. Eine ganz erhebliche Anzahl von Fällen geht ganz friedlich über die Bühne.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von go551685-65):
Lässt sich ungefähr abschätzen, wie viel aller dieser Fälle vor Gericht landen und wie viel außergerichtlich geeinigt wird?

Aktuell nicht mal ungefähr, jedenfalls wenn man es seriös angeht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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