Austragung Grundbuch

7. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb521998-85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Austragung Grundbuch

Nach dem Tod meiner Mutter habe ich die Hälfte des Hauses geerbt. Das Haus ist abbezahlt. Nun möchte ich aus dem Grundbuch ausgetragen werden. Wie geht das?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 87x hilfreich)

In dem man den Anteil veräußert. Das geht durch Verkauf oder Schenkung. Z.B. an den Miteigentümer. Wer ist denn das?

-- Editiert von AR0710 am 07.08.2019 05:16

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#2
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Warum möchten Sie denn aus dem Grundbuch ausgetragen werden ?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 92x hilfreich)

Das Grundbuchamt regelt solche Eintragungen. Bei uns sitzen die im Amtsgericht. Ansonsten, wie oben geschrieben: Verkauf, Schenkung.

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4219 Beiträge, 2409x hilfreich)

Ich vermute mal, die Grundschuld soll ausgetragen werden. Das geht mit einer Löschungsbewilligung der Bank.

Wenn der TE hingegen tatsächlich einfach das Haus loswerden will: Da es schuldenfrei ist, kann er gemäß § 928 BGB due Austragung aus dem Grundbuch veranlassen.

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