Nach dem Tod meiner Mutter habe ich die Hälfte des Hauses geerbt. Das Haus ist abbezahlt. Nun möchte ich aus dem Grundbuch ausgetragen werden. Wie geht das?
Austragung Grundbuch
7. August 2019
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Frage vom 7. August 2019 | 00:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Austragung Grundbuch
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 7. August 2019 | 05:15
Von
Status: Schüler (404 Beiträge, 87x hilfreich)
In dem man den Anteil veräußert. Das geht durch Verkauf oder Schenkung. Z.B. an den Miteigentümer. Wer ist denn das?
-- Editiert von AR0710 am 07.08.2019 05:16
#2
Antwort vom 7. August 2019 | 10:57
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 16x hilfreich)
Warum möchten Sie denn aus dem Grundbuch ausgetragen werden ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. August 2019 | 14:35
Von
Status: Schüler (392 Beiträge, 92x hilfreich)
Das Grundbuchamt regelt solche Eintragungen. Bei uns sitzen die im Amtsgericht. Ansonsten, wie oben geschrieben: Verkauf, Schenkung.
#4
Antwort vom 7. August 2019 | 15:50
Von
Status: Master (4219 Beiträge, 2409x hilfreich)
Ich vermute mal, die Grundschuld soll ausgetragen werden. Das geht mit einer Löschungsbewilligung der Bank.
Wenn der TE hingegen tatsächlich einfach das Haus loswerden will: Da es schuldenfrei ist, kann er gemäß § 928 BGB
due Austragung aus dem Grundbuch veranlassen.
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