Hallo,
im Ehevertrag von meiner Oma und Opa steht, dass sich statt Zugewinngemeinschaft für eine Gütertrennung entschieden wurde. In einem weiteren Stichpunkt steht, dass der vorhandene Hausrat in der künftigen Wohnung beiden gehört. Klingt für mich widersprüchlich ist es rechtlich aber sicher nicht.
Der verstorbene Opa hatte zwei Töchter. Die Oma ist nicht die leibliche Mutter der beiden Töchter. Meine Mutter (tot) und meine Tante. Bedeutet die Gütertrennung im Ehevertrag, dass das was mein Opa selbst gekauft und in die Ehe eingebracht hat nach seinem Tod auch noch sein Eigentum war und nicht der Oma und dem Opa zu gleichen Teilen gehört hat?
Außerdem hat mein Opa in seinem Testament die beiden Töchter und die Oma als Erben festgelegt.
Bei der Teilung vom Nachlass heißt es "Meine Ehefrau soll das Wohnungsrecht (§ blabla) als Vermächtnis neben dem Anteil an dem sonstigen Nachlaßvermögen erhalten". Das heißt für mich, dass meine Oma auch den Hausrat vom Opa anteilig geerbt hat, oder?
Also müssten von den DIngen die meinem Opa gehört haben beide Töchter und die Oma jeweils 33% geerbt haben.
Auswirkung Ehevertrag mit Gütertrennung
Zitat :Bedeutet die Gütertrennung im Ehevertrag, dass das was mein Opa selbst gekauft und in die Ehe eingebracht hat nach seinem Tod auch noch sein Eigentum war und nicht der Oma und dem Opa zu gleichen Teilen gehört hat?
Ja, das wäre aber in einer Zugewinngemeinschaft auch nicht anders.
Zitat :Außerdem hat mein Opa in seinem Testament die beiden Töchter und die Oma als Erben festgelegt.
Mit welchen Anteilen?
Zitat :Bei der Teilung vom Nachlass heißt es "Meine Ehefrau soll das Wohnungsrecht (§ blabla) als Vermächtnis neben dem Anteil an dem sonstigen Nachlaßvermögen erhalten". Das heißt für mich, dass meine Oma auch den Hausrat vom Opa anteilig geerbt hat, oder?
Nein, das heißt es nicht.
Zitat :Also müssten von den DIngen die meinem Opa gehört haben beide Töchter und die Oma jeweils 33% geerbt haben.
Wenn das so im Testament steht, dann ja.
Zitat :Ja, das wäre aber in einer Zugewinngemeinschaft auch nicht anders.
Heißt der zweite Zusatz, dass der Hausrat beiden gehört, ändert nichts an der Tatsache, dass das in die Ehe eingeführte Eigentum auch das Eigentum vom Opa bleibt.
Zitat :Mit welchen Anteilen?
Es steht "Ich setze untereinander zu gleichen Teilen zu meinen Erben ein:"
Heißt für mich, dass alle 3 gleichermaßen 1/3 erben.
Zum Thema Hausrat wurde weiter nichts explizit benannt, außer, dass das Wohneigentum an die beiden Töchter geht. Das schließt für mich aber nicht automatisch den Hausrat sondern explizit die Eigentumswohnung ein.
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Zitat :Heißt der zweite Zusatz, dass der Hausrat beiden gehört, ändert nichts an der Tatsache, dass das in die Ehe eingeführte Eigentum auch das Eigentum vom Opa bleibt.
Richtig, nur der Hausrat gehört beiden gemeinsam.
Zitat :Zum Thema Hausrat wurde weiter nichts explizit benannt,
Dann gehört die Hälfte des Opas zum Nachlass. Aber will man diesen Teil wirklich der Oma streitig machen?
Zitat :Dann gehört die Hälfte des Opas zum Nachlass. Aber will man diesen Teil wirklich der Oma streitig machen?
Wie ist das gemeint?
Es geht konkret um ein teures Porzellan Set, welches meinem Opa gehört hat.
Wie wir festgestellt haben, bleibt es trotz Ehevertrag sein Eigentum. Nach den Aussagen im Testament
würde ich daher nun davon ausgehen, dass der Oma (Ehefrau) und den beiden Töchtern jeweils 1/3 vom Porzellan zustehen. Korrekt?
Eine Tochter ist der Ansicht, ihr würde 50% zustehen, weil Sie der Ansicht ist, dass die Aussage im Testament,
dass das Wohneigentum an die Töchter geht, auch den Hausrat also das Porzellan beinhalten müsse.
Das sehe ich anders und denke, dass es allen jeweils zu 1/3 gehört, weil Wohneigentum nicht automatisch auch das bewegliche Vermögen in Form des Hausrates (TV, Lautsprecher, Porzellan usw.) beinhaltet, sondern sich das nur auf die Eigentumswohnung bezieht und ja alle 3 Personen zu gleichen Teilen als Erben benannt wurden. Nur eben mit der Besonderheit, dass die Töchter nach dem Ableben der Oma dann die Wohnung (Wohneigentum) erhalten sollen.
Man erbt eine Immobilie und will jetzt Strei wegen ein bisschen Porzellan vom Zaun brechen - wobei es nicht mal um das Ganze Set geht sondern um ein Drittel versus die Hälfte?!?
Ich fasse es nicht.
Aber sei's drum: erst mal könnte man streiten, ob so ein Vitrinenporzellan überhaupt Hausrat ist oder ein Wertgegenstand.
Dann könnte man mal Internetauktioshäuser oder Kleinanzeigen nach diesem ach so edlen Porzellan durchstöbern und eventuell feststellen, dass das sehr billig verschleudert wird, da völlig aus der Mode.
Wenn das alles nicht hilft, würde ich als Oma in einem Anfall schmerzvoller Trauer versehentlich die Vitrine mit dem ganzen Zeug umwerfen. Das wahrt den Familienfrieden noch am besten - oder beendet ihn jedenfalls.
Zitat :Man erbt eine Immobilie und will jetzt Strei wegen ein bisschen Porzellan vom Zaun brechen - wobei es nicht mal um das Ganze Set geht sondern um ein Drittel versus die Hälfte?!?
Ich fasse es nicht.
Ich auch nicht, aber deine moralische Sicht auf die Dinge ist hier nicht gefragt.
Das Porzellan wurde bereits teuer verkauft und die Oma lebt gar nicht mehr. Es geht um die Erlös Aufteilung.
Das ist aber auch nicht Gegenstand meiner Fragestellung, sonst müsste ich viel weiter ausholen,
weil geregelt wurde, dass die Oma bis zu ihrem Tode alles behält und die Auseinandersetzung erst danach erfolgt usw. Das sprengt den Rahmen. Erbengemeinschaften sind oft anstrengend, auch wenn man sich das als
Unbeteiligter gar nicht vorstellen kann.
Ich gehe nun davon aus, dass aufgrund der Angaben oben der Hausrat mit dem Porzellan nicht zum Wohneigentum zählt und daher zu 1/3 zwischen den Töchtern und der Oma aufgeteilt wurde nach dem Testament. (Opa starb vor der Oma)
VG
-- Editiert von User am 3. November 2024 12:23
Das Porzellan gehört jedenfalls nicht zum Wohneigentum.
Das ist nur die Immobilie plus Zubehör. Und Zubehör sind im groben die fest installierten Einbauten (z.B. Einbauküche, Sattelitenschüssel).
Wenn das Porzellan teuer verkauft werden konnte, spricht das dafür, dass es sich nicht um Hausrat, sondern ein Wertgegenstand handelt. Aber auch Wertgegenstände werden nach dem Testament zu je einem Drittel vererbt.
Zitat :Wenn das Porzellan teuer verkauft werden konnte, spricht das dafür, dass es sich nicht um Hausrat, sondern ein Wertgegenstand handelt. Aber auch Wertgegenstände werden nach dem Testament zu je einem Drittel vererbt.
Danke so sehe ich das auch. Ging auch nur darum, da noch mal andere Meinungen einzuholen.
Dann sind wir da ja dakor ^^
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