Auswirkungen von Schenkungen im Erbfall

12. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
mongkut
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Auswirkungen von Schenkungen im Erbfall

Hallo liebe Leser, schon jetzt danke für die Aufmerksamkeit.

Folgender Fall würde mich interessieren:

Personen sind Vater und zwei Söhne, ein Sohn ist kinderlos, der andere Sohn hat Kinder.

Der Vater schenkt dem Sohn mit Kindern (Sohn 1) im Lauf der Jahre einen grossen Geldbetrag, der andere Sohn (Sohn 2) bekommt nichts.

Welche Auswirkungen hat diese Vorgehensweise im Erbfall? Wird diese Summe vom Erbteil von Sohn 1 abgezogen oder reduziert sich das Erbteil und Sohn 2 erhält lediglich die Hälfte des übriggebliebenen Vermögens?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Danke und viele Grüsse
Mongkut

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Unter Lebenden kann der Vater frei über sein Vermögen verfügen. Handelt es sich hierbei um ein Vorausvermächtnis, muss kein Ausgleich erfolgen.

Innerhalb von 10 Jahren wären ggfs. Pflichtteilergänzungsansprüche möglich.

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#2
 Von 
mongkut
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank Dobby für Deine Hilfe und Deine schnelle Antwort.
Gruss
Mongkut

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#3
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Keine Ursache.
Da es sich um eine weit verbreitete Frage handelt, würde ich einfach mal gooogeln, um genauere Informationen zu erhalten.

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Wieso denn nicht??

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#6
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Der Vater kann doch testamentarisch anordnen, dass beide Kinder zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt sind und dass das dem Kind schon vorher geschenkte Geld im Sinne eines Vorausvermächtnisses nicht ausgleichspflichtig sein soll.

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#8
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Dann erklär es mir doch bitte, wenn du vom Fach bist.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Erklär es bitte. Da wird man ja völlig verwirrt.

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#12
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Da habe ich wohl in der Schnelle die Zeitpunkte durcheinander geworfen, wann welche Anordung erfolgt bzw. erfüllt wird.

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