Folgende Situation: Person A besitzt eine Generalvollmacht (inkl. Erlaubnis von In sich Geschäften und Schenkungen) für die Finanzen von Person B. 4 Wochen vor dem Tod von Person B, schließt Person A mit sich selbst als Kreditnehmer einen Darlehensvertrag über die Gesamtsumme des erwarteten Verkaufserlöses des Hauses von Person B ab. Sie unterschreibt per Generalvollmacht für die Person B als Darlehensgeber und für sich selbst als Darlehnsnehmer. Als Bürgen setzt sie ihren eigenen Ehemann ein. Ansonsten keine Sicherheiten.
Person B verstirbt vor Verkauf des Hauses und vor Auszahlung des Darlehens. Müssen die Erben von Person B, diesen Darlehensvertrag erfüllen?
Auszahlung Darlehen trotz Tod des Darlehensgebers?
21. April 2018
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Frage vom 21. April 2018 | 14:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung Darlehen trotz Tod des Darlehensgebers?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 21. April 2018 | 19:33
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Nein. Das geschilderte Vorgehen der Person A dürfte sogar den Tatbestand der Untreue erfüllen.
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