Folgender Sachverhalt:
Mutter ist verstorben. Sie war mit Stiefvater in zweiter Ehe verheiratet, Kinder (zwei Geschwister) aus erster Ehe wurden damals nicht adoptiert, sind bereits beide erwachsen. Mutter und Stiefvater hatten gemeinsame Konten. Es gab kein Testament.
Es gibt keine Erbstreitigkeiten oder Unklarheiten. Das Verhältnis zum Stiefpapa ist gut. Das Erbe (ist Bargeld, keine Immobilien/ Grundstücke) ist unstrittig. Ein Erbschein wurde beantragt, aber das Nachlassgericht lässt seit Monaten auf den Erbschein warten. Angeblich IT Probleme...
Jetzt meine Frage zum Sachverhalt: Kann/darf die Bank der (Stief-)eltern das Erbe auch ohne Erbschein auszahlen? Der Stiefvater möchte, dass die Kinder das Geld bekommen.
Danke für eine Rückinfo!
Auszahlung Erbe
21. Mai 2025
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Frage vom 21. Mai 2025 | 10:31
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 8x hilfreich)
Auszahlung Erbe
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 24. Mai 2025 | 10:41
Von
Status: Unbeschreiblich (49381 Beiträge, 17365x hilfreich)
ZitatKann/darf die Bank der (Stief-)eltern das Erbe auch ohne Erbschein auszahlen? :
Ja, allerdings weigern sich die meisten Banken das zu tun.
Die Bank kann und darf auszahlen, sie muss aber nicht.
#2
Antwort vom 24. Mai 2025 | 19:57
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 12x hilfreich)
ZitatMutter und Stiefvater hatten gemeinsame Konten. :
Heisst, der Stiefvater kann auch über die Konten verfügen. (Oder etwa nicht?)
ZitatDer Stiefvater möchte, dass die Kinder das Geld bekommen. :
Dann steht dem ja kaum was im Wege. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Der Inhalt des Erbscheines dürfte leicht erratbar sein.
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#3
Antwort vom 24. Mai 2025 | 21:20
Von
Status: Richter (8488 Beiträge, 4629x hilfreich)
ZitatOhne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Der Inhalt des Erbscheines dürfte leicht erratbar sein. :
Die gesetzliche Erbfolge hat nichts mit "raten" zu tun, sondern ergibt sich aus dem Gesetz.
#4
Antwort vom 25. Mai 2025 | 15:03
Von
Status: Unbeschreiblich (49381 Beiträge, 17365x hilfreich)
ZitatHeisst, der Stiefvater kann auch über die Konten verfügen. (Oder etwa nicht?) :
Da es sich um ein gemeinsames Konto handelt kann der Stiefvater verfügen.
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