Auszahlung Erbe

21. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
Its-me
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 8x hilfreich)
Auszahlung Erbe

Folgender Sachverhalt:
Mutter ist verstorben. Sie war mit Stiefvater in zweiter Ehe verheiratet, Kinder (zwei Geschwister) aus erster Ehe wurden damals nicht adoptiert, sind bereits beide erwachsen. Mutter und Stiefvater hatten gemeinsame Konten. Es gab kein Testament.
Es gibt keine Erbstreitigkeiten oder Unklarheiten. Das Verhältnis zum Stiefpapa ist gut. Das Erbe (ist Bargeld, keine Immobilien/ Grundstücke) ist unstrittig. Ein Erbschein wurde beantragt, aber das Nachlassgericht lässt seit Monaten auf den Erbschein warten. Angeblich IT Probleme...
Jetzt meine Frage zum Sachverhalt: Kann/darf die Bank der (Stief-)eltern das Erbe auch ohne Erbschein auszahlen? Der Stiefvater möchte, dass die Kinder das Geld bekommen.

Danke für eine Rückinfo!

Testament oder Erbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49381 Beiträge, 17365x hilfreich)

Zitat (von lts-me):
Kann/darf die Bank der (Stief-)eltern das Erbe auch ohne Erbschein auszahlen?

Ja, allerdings weigern sich die meisten Banken das zu tun.

Die Bank kann und darf auszahlen, sie muss aber nicht.

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#2
 Von 
Sumsalabim
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Its-me):
Mutter und Stiefvater hatten gemeinsame Konten.

Heisst, der Stiefvater kann auch über die Konten verfügen. (Oder etwa nicht?)

Zitat (von Its-me):
Der Stiefvater möchte, dass die Kinder das Geld bekommen.

Dann steht dem ja kaum was im Wege. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Der Inhalt des Erbscheines dürfte leicht erratbar sein.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8488 Beiträge, 4629x hilfreich)

Zitat (von Sumsalabim):
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Der Inhalt des Erbscheines dürfte leicht erratbar sein.

Die gesetzliche Erbfolge hat nichts mit "raten" zu tun, sondern ergibt sich aus dem Gesetz.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49381 Beiträge, 17365x hilfreich)

Zitat (von Sumsalabim):
Heisst, der Stiefvater kann auch über die Konten verfügen. (Oder etwa nicht?)

Da es sich um ein gemeinsames Konto handelt kann der Stiefvater verfügen.

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