Hallo!
Nehmen wir an eine Erbengemeinschaft von 4 Personen. Mutter und 3 Kinder. Es gilt die Konten und Rentenversicherung des verstorbenen Vaters aufzulösen. Erbschein liegt vor. Erteilt wird nun der Mutter eine Vollmacht zur Auflösung. Nun verweigert ein Kind die Zustimmung zur Vollmacht. Was passiert dann? Können die Personen die zugestimmt haben sich ihren Anteil auszahlen lassen oder wird in dem Fall nichts ausgezahlt? Was kann man tun um an das Geld zu kommen?
-- Editiert am 09.01.2011 17:41
Auszahlung Erbe trotz Unstimmigkeiten?
9. Januar 2011
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Frage vom 9. Januar 2011 | 17:40
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 3x hilfreich)
Auszahlung Erbe trotz Unstimmigkeiten?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2011 | 18:45
Von
Status: Schlichter (7867 Beiträge, 4454x hilfreich)
Über den Nachlass kann nur mit Zustimmung aller
Erben verfügt werden.
#Nun verweigert ein Kind die Zustimmung zur Vollmacht.#
Dann muss das Kind eben jedesmal selbst (z.B. bei der Bank) unterschreiben.
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