Auszahlung Haus + Grundstück: Was ist fair?

15. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Oliver3489
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung Haus + Grundstück: Was ist fair?

Hallo zusammen,

meine Eltern möchten gerne ihr Haus + Grundstück zu Lebzeiten an ihre Kinder vererben/verschenken (Erben: meine Schwester und ich).

Erbe:
Haus:
- 2x ca. 110 qm Wohnungen
( in einer davon wohnen meine Eltern und bis vor kurzem in einer Wohnung die Großeltern)
- Einliegerwohnung 70 qm
(hier wohnt meine Schwester mit Familie)
- nicht ausgebautes Dachgeschoss (>100qm)
- Große Garage mit 4 Auto-Stellplätzen
- Haus wurde in den 80er Jahren gebaut (Massivhaus)

Grundstück: ca. 1000qm, Bodenrichtwert 90€/qm

Zukünftig:
Meine Schwester soll das Haus und Grundstück überschrieben bekommen. Meine Eltern möchten weiterhin in ihrer Wohnung bleiben. Meine Schwester wird die zweite große Wohnung, welche den zuletzt verstorbenen Großeltern gehörte, renovieren und dort einziehen. Daher soll später auch das Haus auf sie gehen. Ich werde von meiner Schwester ausbezahlt - was für mich völlig in Ordnung ist.

Nun geht es um die Höhe der Auszahlung. Im Raum stehen derzeit 50T€ (Vorschlag meiner Eltern). In Anbetracht, dass selbst eine Eigentumswohnung mit kleinem Garten in meiner ländlichen Region nicht unter 200T€ zu bekommen ist, finde ich den Wert eher gering. Da ich hier keinerlei Erfahrung habe, wollte ich nachfragen, wie ihr die Lage beurteilt.

Vielen Dank für Euer Feedback!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15834 Beiträge, 9082x hilfreich)

Das ist etwas wie Stochern im Nebel.

Punkte die man bedenken muss:

- Die Hälfte des Hauses würde die Schwester sowieso erben. Bei der Überlegung der Auszahlung muss man also den halben Wert des Hauses als Ausgangspunkt der Überlegung nehmen, nicht den ganzen.
- Die Renovierungskosten, die Ihre Schwester alleine tragen wird. Würde das Haus nicht überschrieben, würden Sie später die Hälfte der Kosten tragen müssen.
- Wird die Einliegerwohnung Einnahmen generieren (z.B. durch Vermietung) ? Wenn ja, dann müsste man einpreisen, dass Ihnen die Hälfte der Einnahmen zugestanden hätte.
- Wer trägt die Nebenkosten / Instandhaltungskosten für die Wohnung der Eltern? Evtl. müsste man einpreisen, dass die Schwester Grundsteuer, Versicherungen, Instandhaltungsrücklagen für die Eltern mitträgt.
- Erwarten die Eltern (möglicherweise stillschweigend), dass sich die Schwester dann auch im Alter um die Eltern "kümmert", wenn Pflegebedürftigkeit eintreten sollte? Wenn man das einpreist, dann sind die 50T€ vielleicht schon viel zu viel.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46690 Beiträge, 16550x hilfreich)

Zitat (von Oliver3489):
In Anbetracht, dass selbst eine Eigentumswohnung mit kleinem Garten in meiner ländlichen Region nicht unter 200T€ zu bekommen ist, finde ich den Wert eher gering.


Würde ich auch so sehen. Idealerweise lässt man ein Verkehrswertgutachten erstellen, damit man eine objektive Grundlage hat, auf der der Auszahlungsbetrag berechnet werden kann. Davon kann man dann z.B. den Wert des Wohnrechtes und vertraglich übernommene Pflegeverpflichtungen abziehen um einen Auszahlungsbetrag zu ermitteln. Von dem so ermittelten Betrag wäre die Hälfte dann ein fairer Auszahlungsbetrag.

Bedenken muss man dabei aber auch folgendes:
Zu Lebzeiten der Eltern hast Du keinen Anspruch auf irgendwelche Auszahlungen. Deine Eltern können das Haus als Deiner Schwester übertragen und Dich leer ausgehen lassen. Wenn sie dann noch mehr als 10 Jahre leben, dann gehst Du auch im Erbfall bezüglich des Hauses leer aus.

Wenn die Eltern nach weiteres erhebliches Vermögen haben, dann kann man auch überlegen, ob die Erbansprüche Deiner Schwester mit der Übertragung des Hauses abgegolten sind und Du dann Alleinerbin Deiner Eltern wirst.

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#3
 Von 
Oliver3489
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
- Die Hälfte des Hauses würde die Schwester sowieso erben. Bei der Überlegung der Auszahlung muss man also den halben Wert des Hauses als Ausgangspunkt der Überlegung nehmen, nicht den ganzen

Hallo drkabo,

danke für deine Einschätzung. Warum müsste man die Hälfte des Hauses ansetzen? Theoretisch könnte ja der Fall auftreten, dass das Haus nach Lebzeit der Eltern z.B. für 400 T€ verkauft wird (aus meiner Sicht ein eher niedriger Wert) und dann würde doch auch der Gesamtwert betrachtet und der Verkaufserlös geteilt? Das Thema Pflege ist tatsächlich noch offen und wird derzeit noch nicht in die Schenkung mit eingepreist. Die Nebenkosten der Wohnung in welcher meine Eltern weiterhin ein Wohnrecht haben werden, tragen diese selbst. Die Einliegerwohnung geht auch an meine Schwester über und wird vermutlich nicht vermietet, da sie finanziell darauf nicht angewiesen sind (ob dies in der Zukunft weiterhin so bleibt, steht in den Sternen. Die Einliegerwohnung wurde innerhalb der letzten 10 Jahre kontinuierlich neu ausgebaut).

Ich hoffe ich konnte noch einige offene Punkte beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15834 Beiträge, 9082x hilfreich)

Zitat (von Oliver3489):
Warum müsste man die Hälfte des Hauses ansetzen?

Angenommen das Haus wird nicht überschrieben, die Eltern sterben und die gesetzliche Erbfolge tritt ein.
Dann würde Ihrer Schwester 50% des Hausen gehören und Ihnen die anderen 50%.
Wenn einer von beiden das Haus allein haben will, müsste er/sie dem anderen also "nur" die fehlenden 50% abkaufen (und nicht 100%).
Oder anders gesagt: Wenn die Schwester Sie jetzt auszahlen will, dann muss sie nur 50% des Hauswertes auszahlen, denn die anderen 50% würden ihr durch die gesetzliche Erbfolge sowieso irgendwann zufallen.

Zitat:
heoretisch könnte ja der Fall auftreten, dass das Haus nach Lebzeit der Eltern z.B. für 400 T€ verkauft wird (aus meiner Sicht ein eher niedriger Wert) und dann würde doch auch der Gesamtwert betrachtet und der Verkaufserlös geteilt?

Genau. Ihr Anteil wären dann 200 T€ - also die Hälfte vom Hauswert. Und Ihr Anteil ist ja der, der ausgezahlt werden soll.

Von den (fiktiven) 200 T€ müsste man aber halt auch alle Kosten, die die Schwester mit dem Haus bis zum Tod der Eltern hat, hälftig abziehen.

(Theoretisch müsste man jetzt noch einerseits die gesparte Miete der Schwester hinzurechnen und die entgangenen Mieteinnahmen dadurch, dass die Eltern mietfrei wohnen werden, wieder abziehen - das dürfte sich aber ausgleichen.)

Zitat (von Oliver3489):
Das Thema Pflege ist tatsächlich noch offen und wird derzeit noch nicht in die Schenkung mit eingepreist.

Das wird der maßgeblich Punkt sein.
Da die Übertragung einer Immobilie einen notarielle Vertrag erfordert - sollte das da das Pflege-Thema optimalerweise geregelt werden.

Es sorgt erfahrungsgemäß leider oft für Streit, wenn ein Kind die Pflege der Eltern ganz oder überwiegend allein übernimmt (weil er/sie am nächsten dran wohnt).
Entweder bekommt das pflegende Kind dann einen größeren Anteil vom Erbe (wodurch sich die nicht pflegenden-Kinder benachteiligt fühlen) oder alle Kinder bekommen einen gleichen Erbanteil (wodurch sich das pflegende Kind benachteiligt fühlt). Da ist es schwierig, eine faire Lösung zu finden, weil man den Wert der Pflegeleistung irgendwie einpreisen muss. Und wenn dann noch zu Lebzeiten Immobilien überträgt, obwohl nicht klar ist, ob und wie viel Pflege später nötig sein wird, dann wird es mit der Einpreisung noch schwerer.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 28x hilfreich)

Ziat:
- Erwarten die Eltern (möglicherweise stillschweigend), dass sich die Schwester dann auch im Alter um die Eltern "kümmert", wenn Pflegebedürftigkeit eintreten sollte? Wenn man das einpreist, dann sind die 50T€ vielleicht schon viel zu viel.

[b]Das ist das ganz entscheidende Thema.[/b]

- Die Schwester geht ein hohes Risiko ein, wenn sie sich im Vorfeld - auf einen zu errechne nden Zahlungs-
betrag einlässt.

Sollte eine lange, aufreibende Pflegebedürftigkeit bei einem oder beiden Elternteilen einreten,
kann sie ihr Leben für diese ganze Zeit knicken.


Sie könnte das Haus ohne Zahlungsverpflichtung an den Bruder übernehmen und - falls keine Pflegebedürftigkeit eintritt - nach dem Ableben der Eltern - einen Betrag - den man vereinbaren muss-
auszahlen.
Aber niemals im Vorfeld. Das müsste auch im Sinne der Eltern sein.

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#6
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 28x hilfreich)

@Oliver 3489

Zitat Drkabo
"Das wird der maßgeblich Punkt sein.
Da die Übertragung einer Immobilie einen notarielle Vertrag erfordert - sollte das da das Pflege-Thema optimalerweise geregelt werden."

Mein posting Nr. 5 hast du sicherlich gelesen??

Aus dieser SIcht sieht alles anders aus, als aus deiner sicht.

Hast du einmal darüber nachgedacht??

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Oliver3489
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Ich nehme auf alle Fälle das Thema Pflege und Betreuung mit in die Diskussion mit meinen Eltern sowie der Schwester.
@gerlind: Ich verstehe deinen Aspekt, muss jedoch für den Fall dass die Pflege nicht bei der Schenkung betrachtet wird, auch eine Lösung vorschlagen und hier sehe ich schon eine Auszahlung zum Zeitpunkt der Schenkung als gerechtfertigt an (die stillschweigende Annahme einer Pflege durch die Schwester muss hierbei natürlich vermieden werden).

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