Hallo! Ich wurde im Letzten Willen zur Hälfte für eine Lebensversicherung bestimmt - bin aber kein direktet Bezugsberechtigter. Habe ich trotzdem Anrecht auf die Hälfte der Lebensversicherung oder bin ich abhänig vom Gutwillen des Bezugsberechtigten der mit die Hälfte auszahlt?
Auszahlung Lebensversicherung kein Bezugsberechtig
2. Dezember 2009
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Frage vom 2. Dezember 2009 | 15:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung Lebensversicherung kein Bezugsberechtig
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