Ich habe von den Erben den gesetzl. Pflichtteil angefordert. Es ist ein Notar mir der Sache beauftragt. Nun haben die Erben eine Aufstellung gemacht, mit der wir unsere Bedenken betreffs der Richtigkeit haben. Daraufhin hat der Notar neue spezifische Unterlagen angefordert. Ich persönlich bin der Meinung, die Erben hätten doch das, was sie aufgeschlüsselt haben schon zahlen müssen. Klar, hätte der Notar anfordern sollen. Wenn ich dem jetzt sage, er soll die anerkannten Beträge schonmal zur Überweisung anfordern, ist das doch korrekt, oder? (Wir sind 2 Pflichtberechtigte, das mit dem Notar hat bisher der andere Berechtigte geregelt.) Nur ich möchte so langsam auch mal etwas Geld sehen... Ist fast 4 Monate seit dem Tod des Erblassers her.
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Auszahlung Pflichtteil
25. Juni 2007
Thema abonnieren
Frage vom 25. Juni 2007 | 18:55
Von
Status: Schüler (160 Beiträge, 29x hilfreich)
Auszahlung Pflichtteil
#1
Antwort vom 25. Juni 2007 | 18:58
Von
Status: Schüler (269 Beiträge, 43x hilfreich)
Der Pflichtteil ist mit dem Tode des Erblassers zur Zahlung fällig.
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#2
Antwort vom 28. Juni 2007 | 00:25
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 12x hilfreich)
> Der Pflichtteil ist mit dem Tode des Erblassers zur Zahlung fällig.
Jaja. Das steht da so geschrieben...
Aber: wie hoch ist denn der Pflichtteil, wenn über die Höhe des Nachlasses keine Einigkeit besteht?
Die Frage, wenn ich das richtig verstanden habe, ist: wenn über die Höhe des Nachlasses noch verhandelt wird, kann dabei schon einmal die Auszahlung des Pflichtteils des kleinsten Nenners verlangt werden, oder müssen erst die Einigung/Gerichtsentscheidung abgewartet werden?
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#3
Antwort vom 28. Juni 2007 | 10:47
Von
Status: Schüler (269 Beiträge, 43x hilfreich)
Was unstrittig ist, muss sofort bezahlt werden, auch wenn es nur ein teil des vermuteten Ganzen darstellt.
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